Klima: von subtropisch bis Wüste
Handelsgüter: Glas, Gewürze, Korallen, Elfenbein, Rubin, Baumwolle
Glaube: früher Anaq Bulan (Vielgötterglaube), heute 3 Sonnegötter (Ma'tahari)
Ethnie: Indisch im Westen, im Osten Hispanic, Mitte Ägyptisch, gen Süden Afrikanisch
Namenswahl: ethnisch angepasst an Regionen
Handelsgüter: Glas, Gewürze, Korallen, Elfenbein, Rubin, Baumwolle
Glaube: früher Anaq Bulan (Vielgötterglaube), heute 3 Sonnegötter (Ma'tahari)
Ethnie: Indisch im Westen, im Osten Hispanic, Mitte Ägyptisch, gen Süden Afrikanisch
Namenswahl: ethnisch angepasst an Regionen
Regierung & Gesellschaft
Sa’ik - Sultan (König)
Vi’ci - Vezir (Fürst)
E’rim - Emir (Baron)
Djali - Erbe des Ortes
O're - Prinz
O'ra - Prinzessin
Ka’li - Berater
Sa’Rashak - Garde des Sa’ik
Ra’shak - Stadtgarde
Ma'savara - Geistliche
Frauen haben keinen eigenen Rang, sondern werden als Mutter/Frau/Tochter des Mannes bezeichnet. Sie können auch keine offizielle Beraterfunktion einnehmen oder Teil einer Garde werden.
Vi’ci - Vezir (Fürst)
E’rim - Emir (Baron)
Djali - Erbe des Ortes
O're - Prinz
O'ra - Prinzessin
Ka’li - Berater
Sa’Rashak - Garde des Sa’ik
Ra’shak - Stadtgarde
Ma'savara - Geistliche
Frauen haben keinen eigenen Rang, sondern werden als Mutter/Frau/Tochter des Mannes bezeichnet. Sie können auch keine offizielle Beraterfunktion einnehmen oder Teil einer Garde werden.
Rechtssprechung
Strafverfahren
Es gibt keine Richter in Al’Asfaram. Es gibt einen überall gängigen Strafkatalog, nach dem Verbrechen oder Vergehen von einem Höherrangigen verurteilt werden. Der Strafvollzug kann je nach Strafe direkt vorgenommen oder delegiert werden. Diese Faustregel zieht sich vom gewöhnlichen Straßenhändler, der einen Dieb bestrafen kann, bis hin zum Vi’ci, der einen E’rim oder seinen Ka‘li verurteilt.
Vor dem Strafvollzug gilt es, sich zu vergewissern, dass der Täter wirklich schuldig ist. Andernfalls kann er selbst (oder Angehörige) auf Schadensersatz klagen. Das tun sie, indem sie sich einen Ankläger suchen, der mindestens den gleichen Rang hat, wie der ehemalige Kläger (besser höher), der ihm diese Tat vorwerfen kann. Je höher der Rang des Verurteilten, desto besser ist es, sich sehr sicher zu sein und Zeugen zu haben, um Blutfehden zu vermeiden.
Rangfolge für Strafverfahren:
Sa’ik→ Ka’li des Sa’ik → Sa’Rashak → Vi’ci → Ka’li des Vi’ci → E’rim → Ka’li des E’rim → Ra’shak → Bevölkerung nach Stand
Frauenrechte
Frauen haben keine Rechte. Sie gelten als Eigentum des Mannes. Sie haben ihm zu gehorchen und seinem Willen zu folgen. Bei Widerstand können entsprechende Strafen vom Mann vollzogen werden. Frauen haben entsprechend auch nicht das Recht jemanden anzuklagen - sie müssen sich einen männlichen Kläger in ihrem Sinne suchen. Das kann ebenso ein männlicher Verwandter sein, aber auch ein Gönner oder Herr, sollte sich dieser ihrer Sache annehmen wollen.
Ehe- & Scheidungsrecht
Die Ehe wird vor den Göttern geschlossen und gilt als besonders heilig. Frauen gelten mit 15 Jahren als heiratsfähig, Jungen mit 16 Jahren. Der Mann kann sich im Falle von Kinderlosigkeit, anhaltendem Ungehorsam, oder Untreue wieder scheiden lassen. Frauen steht dieses Recht nicht zu.
Erbrecht
Bei einem Todesfall erbt der erstgeborene Sohn sämtliche Titel und Besitztümer des Vaters – ausgenommen den Titel eines Ka’li, egal wie hoch im Rang. Frauen, Mündel und gleichgeschlechtliche Partner werden im Erbrecht im Gegensatz zu offiziell adoptierten Söhnen nicht berücksichtigt. Gibt es keinen Sohn, so erbt der nächste älteste männliche Verwandte.
Adoption
Jeder kann ein Kind adoptieren – egal ob eine einzige Person, Verheiratete oder ein gleichgeschlechtliches Paar. Die Voraussetzung ist der Nachweis für einen bestimmten Geldbetrag, der versichert, dass man für das Kind sorgen kann und ein geringer Betrag, der für die Bearbeitung des Falles anfällt.
Um ein Kind zu adoptieren, muss man es nämlich mindestens bei einem E’rim offiziell anerkennen lassen. Es wird in die Familienurkunde aufgenommen. Dabei wird zwischen einem Mündel und Adoptivkind unterschieden. Adoptivkinder werden (im Falle eines Sohnes natürlich) im Erbrecht berücksichtigt – ein Mündel nicht.
Es gibt keine Richter in Al’Asfaram. Es gibt einen überall gängigen Strafkatalog, nach dem Verbrechen oder Vergehen von einem Höherrangigen verurteilt werden. Der Strafvollzug kann je nach Strafe direkt vorgenommen oder delegiert werden. Diese Faustregel zieht sich vom gewöhnlichen Straßenhändler, der einen Dieb bestrafen kann, bis hin zum Vi’ci, der einen E’rim oder seinen Ka‘li verurteilt.
Vor dem Strafvollzug gilt es, sich zu vergewissern, dass der Täter wirklich schuldig ist. Andernfalls kann er selbst (oder Angehörige) auf Schadensersatz klagen. Das tun sie, indem sie sich einen Ankläger suchen, der mindestens den gleichen Rang hat, wie der ehemalige Kläger (besser höher), der ihm diese Tat vorwerfen kann. Je höher der Rang des Verurteilten, desto besser ist es, sich sehr sicher zu sein und Zeugen zu haben, um Blutfehden zu vermeiden.
Rangfolge für Strafverfahren:
Sa’ik
Frauenrechte
Frauen haben keine Rechte. Sie gelten als Eigentum des Mannes. Sie haben ihm zu gehorchen und seinem Willen zu folgen. Bei Widerstand können entsprechende Strafen vom Mann vollzogen werden. Frauen haben entsprechend auch nicht das Recht jemanden anzuklagen - sie müssen sich einen männlichen Kläger in ihrem Sinne suchen. Das kann ebenso ein männlicher Verwandter sein, aber auch ein Gönner oder Herr, sollte sich dieser ihrer Sache annehmen wollen.
Ehe- & Scheidungsrecht
Die Ehe wird vor den Göttern geschlossen und gilt als besonders heilig. Frauen gelten mit 15 Jahren als heiratsfähig, Jungen mit 16 Jahren. Der Mann kann sich im Falle von Kinderlosigkeit, anhaltendem Ungehorsam, oder Untreue wieder scheiden lassen. Frauen steht dieses Recht nicht zu.
Erbrecht
Bei einem Todesfall erbt der erstgeborene Sohn sämtliche Titel und Besitztümer des Vaters – ausgenommen den Titel eines Ka’li, egal wie hoch im Rang. Frauen, Mündel und gleichgeschlechtliche Partner werden im Erbrecht im Gegensatz zu offiziell adoptierten Söhnen nicht berücksichtigt. Gibt es keinen Sohn, so erbt der nächste älteste männliche Verwandte.
Adoption
Jeder kann ein Kind adoptieren – egal ob eine einzige Person, Verheiratete oder ein gleichgeschlechtliches Paar. Die Voraussetzung ist der Nachweis für einen bestimmten Geldbetrag, der versichert, dass man für das Kind sorgen kann und ein geringer Betrag, der für die Bearbeitung des Falles anfällt.
Um ein Kind zu adoptieren, muss man es nämlich mindestens bei einem E’rim offiziell anerkennen lassen. Es wird in die Familienurkunde aufgenommen. Dabei wird zwischen einem Mündel und Adoptivkind unterschieden. Adoptivkinder werden (im Falle eines Sohnes natürlich) im Erbrecht berücksichtigt – ein Mündel nicht.
Allgemeines
Bildung
Vor allem im Adel in Al’Asfaram gilt die Weisheit „Wissen ist Macht“, was auch erklärt, dass es keinerlei öffentliche Bildung für das gemeine Volk gibt. Die einfachen Leute lernen nur das, was sie zum Überleben und für ihre Arbeit brauchen, während die Adeligen Zugang zu gebildeten Tutoren und einer Bibliothek in Masandro haben. Sie ist bei weitem nicht so eindrucksvoll wie die Bibliothek in Ilyria, doch der Sa’ik lässt seit Jahren daran arbeiten sie mit allem Wissen zu befüllen, das der Menschheit zur Verfügung steht.
Militär & Kampf
Körperliche Auseinandersetzung ist in Al’Asfaram weder besonders geschätzt noch weit verbreitet. Vor allem in der Öffentlichkeit ist sie verpönt und passiert meist nur in der weniger kultivierten Unterschicht. Doch eigentlich legt man selbst da Wert auf einen gewaltfreien Umgang miteinander – vor allem, da es strafbar ist Tumulte anzuzetteln und man sich dessen nicht versehentlich strafbar machen möchte. Streitigkeiten werden also entweder mit Worten oder dem geltenden Rechtssystem beigelegt.
Davon abgesehen gilt das Kämpfen mehr als eine Art Kunstform. Im Zweikampf wird auf viel Wert auf eine gewisse Ästhetik gelegt. Die Söhne des Adels werden in einer Waffe ihrer Wahl ausgebildet. Frauen haben kein Recht auf eine Kampfausbildung.
Es ist in den Städten nicht verboten Waffen sichtbar in der Öffentlichkeit zu tragen, doch es schickt sich nicht und wird als Provokation verstanden. Neben dem Adel ist außerdem einzig den Ra’shak und Sa’Rashak erlaubt ihre Waffen überhaupt in der Öffentlichkeit zu benutzen, und das auch nur, um Recht und Ordnung durchzusetzen. Die Bewaffnung der Wachen besteht meist aus Dolchen und einem Säbel.
Außerhalb der Städte lockern sich diese Regeln allerdings, da das Risiko von Raubüberfällen steigt. Die Bevölkerung ist arm und einige durchaus gewillt sich etwas Geld oder Essen zu erbeuten. Es bietet sich also an in größeren Karawanen oder in Begleitung von Sölnern zu reisen. Waffen dürfen zur Abschreckung offen getragen und zur Selbstverteidigung genutzt werden.
Al'Qatil
Die Al'Qatil sind Assassine und bewegen sich ohnehin meist außerhalb des Rechtssystems. Sie sind ausgebildete Kämpfer, agieren im Gegensatz zu Söldnern allerdings lieber allein oder in sehr kleinen Gruppen und vor allem im Geheimen. Häufig werden sie als Kopfgeldjäger genutzt, doch hin und wieder durchaus auch als Spione oder besonders sichere Boten.
Sklaven
Die Sklaverei bestand seit jeher und wurde vor zwei Jahren vom aktuellen Sa'ik abgeschafft. Die Sklaven sollten befreit und von nun an für ihre Arbeit entlohnt werden. Allerdings zieht sich die Umsetzung bereits seit der Verkündung hin und ist noch nicht überall vollzogen. Vor allem im Süden sträuben sich einige Adelige ihre Sklaven zu befreien und auch die Kämpfe, die früher zwischen einigen Sklaven zum Zeitvertreib veranstaltet wurden, werden weiterhin im Untergrund geführt. Aufgrund der wenigen Kriege, die in den letzten Jahrhunderten geführt wurden, besteht der aktuelle Sklavenstand vor allem aus der armen Bevölkerung des eigenen Landes, die im Sklavenstand noch besser dran sind, als ohne Arbeit.
Umgesetzt: Masandro, Hara Imbala, Hara Seranan, Ma Sanda
Verweigerer: Batu Gal, Ma Munyo
Homosexualität
Homosexualität ist in Al’Asfaram ein Thema, an dem sich die Fürstentümer scheiden. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften waren sehr lange verboten. Seit ungefähr 40 Jahren sind sie immerhin nicht mehr strafbar, aber immer noch nicht gern gesehen. Im Adel wurde es geduldet, so lange für Erben gesorgt wurde. Eine Ehe war nie möglich.
Vor 10 Jahren entschied der Sa’ik sich dazu, Homosexualität zu erlauben und ihnen sogar gewisse Rechte zu geben. Eine Ehe ist immer noch nicht möglich aber eine Art Partnerschaft. Sie wird nicht vor den Göttern geschlossen, gilt im Alltag aber (fast) als gleichberechtigt. Gleichgeschlechtliche Partner werden im Erbrecht nicht berücksichtigt, existiert allerdings ein Sohn in dieser Partnerschaft, ist dieser sehr wohl erbberechtigt.
Ausgeschlossen vom Recht auf derlei Verbindungen sind in der Regel immer noch die erstgeborenen Söhne, die für Erben zu sorgen haben.
Trotz der Entscheidung des Sa’ik, gilt diese Regelung noch nicht in allen Teilen Al’Asfarams. Vor allem der Süden tut sich schwer mit der Umsetzung, was inzwischen zu spürbaren Spannungen und drohenden Konsequenzen führt.
Umgesetzt: Masandro, Hara Imbala, Hara Seranan
Noch im Wandel: Batu Gal
Verweigerer: Ma Munyo, Ma Sanda
Vor allem im Adel in Al’Asfaram gilt die Weisheit „Wissen ist Macht“, was auch erklärt, dass es keinerlei öffentliche Bildung für das gemeine Volk gibt. Die einfachen Leute lernen nur das, was sie zum Überleben und für ihre Arbeit brauchen, während die Adeligen Zugang zu gebildeten Tutoren und einer Bibliothek in Masandro haben. Sie ist bei weitem nicht so eindrucksvoll wie die Bibliothek in Ilyria, doch der Sa’ik lässt seit Jahren daran arbeiten sie mit allem Wissen zu befüllen, das der Menschheit zur Verfügung steht.
Militär & Kampf
Körperliche Auseinandersetzung ist in Al’Asfaram weder besonders geschätzt noch weit verbreitet. Vor allem in der Öffentlichkeit ist sie verpönt und passiert meist nur in der weniger kultivierten Unterschicht. Doch eigentlich legt man selbst da Wert auf einen gewaltfreien Umgang miteinander – vor allem, da es strafbar ist Tumulte anzuzetteln und man sich dessen nicht versehentlich strafbar machen möchte. Streitigkeiten werden also entweder mit Worten oder dem geltenden Rechtssystem beigelegt.
Davon abgesehen gilt das Kämpfen mehr als eine Art Kunstform. Im Zweikampf wird auf viel Wert auf eine gewisse Ästhetik gelegt. Die Söhne des Adels werden in einer Waffe ihrer Wahl ausgebildet. Frauen haben kein Recht auf eine Kampfausbildung.
Es ist in den Städten nicht verboten Waffen sichtbar in der Öffentlichkeit zu tragen, doch es schickt sich nicht und wird als Provokation verstanden. Neben dem Adel ist außerdem einzig den Ra’shak und Sa’Rashak erlaubt ihre Waffen überhaupt in der Öffentlichkeit zu benutzen, und das auch nur, um Recht und Ordnung durchzusetzen. Die Bewaffnung der Wachen besteht meist aus Dolchen und einem Säbel.
Außerhalb der Städte lockern sich diese Regeln allerdings, da das Risiko von Raubüberfällen steigt. Die Bevölkerung ist arm und einige durchaus gewillt sich etwas Geld oder Essen zu erbeuten. Es bietet sich also an in größeren Karawanen oder in Begleitung von Sölnern zu reisen. Waffen dürfen zur Abschreckung offen getragen und zur Selbstverteidigung genutzt werden.
Al'Qatil
Die Al'Qatil sind Assassine und bewegen sich ohnehin meist außerhalb des Rechtssystems. Sie sind ausgebildete Kämpfer, agieren im Gegensatz zu Söldnern allerdings lieber allein oder in sehr kleinen Gruppen und vor allem im Geheimen. Häufig werden sie als Kopfgeldjäger genutzt, doch hin und wieder durchaus auch als Spione oder besonders sichere Boten.
Sklaven
Die Sklaverei bestand seit jeher und wurde vor zwei Jahren vom aktuellen Sa'ik abgeschafft. Die Sklaven sollten befreit und von nun an für ihre Arbeit entlohnt werden. Allerdings zieht sich die Umsetzung bereits seit der Verkündung hin und ist noch nicht überall vollzogen. Vor allem im Süden sträuben sich einige Adelige ihre Sklaven zu befreien und auch die Kämpfe, die früher zwischen einigen Sklaven zum Zeitvertreib veranstaltet wurden, werden weiterhin im Untergrund geführt. Aufgrund der wenigen Kriege, die in den letzten Jahrhunderten geführt wurden, besteht der aktuelle Sklavenstand vor allem aus der armen Bevölkerung des eigenen Landes, die im Sklavenstand noch besser dran sind, als ohne Arbeit.
Homosexualität
Homosexualität ist in Al’Asfaram ein Thema, an dem sich die Fürstentümer scheiden. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften waren sehr lange verboten. Seit ungefähr 40 Jahren sind sie immerhin nicht mehr strafbar, aber immer noch nicht gern gesehen. Im Adel wurde es geduldet, so lange für Erben gesorgt wurde. Eine Ehe war nie möglich.
Vor 10 Jahren entschied der Sa’ik sich dazu, Homosexualität zu erlauben und ihnen sogar gewisse Rechte zu geben. Eine Ehe ist immer noch nicht möglich aber eine Art Partnerschaft. Sie wird nicht vor den Göttern geschlossen, gilt im Alltag aber (fast) als gleichberechtigt. Gleichgeschlechtliche Partner werden im Erbrecht nicht berücksichtigt, existiert allerdings ein Sohn in dieser Partnerschaft, ist dieser sehr wohl erbberechtigt.
Ausgeschlossen vom Recht auf derlei Verbindungen sind in der Regel immer noch die erstgeborenen Söhne, die für Erben zu sorgen haben.
Trotz der Entscheidung des Sa’ik, gilt diese Regelung noch nicht in allen Teilen Al’Asfarams. Vor allem der Süden tut sich schwer mit der Umsetzung, was inzwischen zu spürbaren Spannungen und drohenden Konsequenzen führt.
Glaube & Religion
Ma'tahari
In Al’Asfaram werden drei Sonnengötter verehrt: Q’ami, Ay’dara und Majid, der Gott der Fruchtbarkeit, der Gott des Wetters und der Gott der Flüsse und Meere. Sie werden als Ma’tahari bezeichnet. Es ist nicht erlaubt andere Gottheiten anzubeten, da sie als ungnädig denen gegenüber gelten, die sie missachten und so provoziert man den Unmut der Ma’tahari.
In Ojo’Asfaram, dem früher unabhängigen Süden gab es die Anaq Bulan, diverse Götter in vielen Gestalten und mit vielen Kräften. Viele Menschen im Süden – vor allem jene, die noch fest mit diesem Glauben aufwuchsen – halten auch heute noch an ihren Göttern fest, obwohl es verboten ist. Das anbeten falscher Götter wird unter Umständen hart bestraft.
In Al’Asfaram werden drei Sonnengötter verehrt: Q’ami, Ay’dara und Majid, der Gott der Fruchtbarkeit, der Gott des Wetters und der Gott der Flüsse und Meere. Sie werden als Ma’tahari bezeichnet. Es ist nicht erlaubt andere Gottheiten anzubeten, da sie als ungnädig denen gegenüber gelten, die sie missachten und so provoziert man den Unmut der Ma’tahari.
In Ojo’Asfaram, dem früher unabhängigen Süden gab es die Anaq Bulan, diverse Götter in vielen Gestalten und mit vielen Kräften. Viele Menschen im Süden – vor allem jene, die noch fest mit diesem Glauben aufwuchsen – halten auch heute noch an ihren Göttern fest, obwohl es verboten ist. Das anbeten falscher Götter wird unter Umständen hart bestraft.
