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/inc/plugins/cookielaw.php(272) : eval()'d code 14 errorHandler->error_callback
/inc/plugins/cookielaw.php 272 eval
/inc/class_plugins.php 142 cookielaw_global_intermediate
/global.php 100 pluginSystem->run_hooks
/lexicon.php 3 require_once
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Ilyria
Klima: mediterran
Handelsgüter: Obsidian, Wein, Olivenöl, Obst & Gemüse
Glaube: Die heilige Mutter
Ethnie: europäisch, mediterran
Namenswahl: griechisch, römisch

Regierung & Gesellschaft
Imperator - König | Imperatrix - Königin
Regni heres - Kronprinz/Kronprinzessin
Dux - Fürst | Ducis - Fürstin
Praefectus - Baron | Praefectissa - Baronin
Regis filius - Prinz (jeder Sohn/Bruder/Neffe eines Königs, Fürsten oder Barons)
Regis filia - Prinzessin (jede Tochter/Schwester/Nichte eines Königs, Fürsten oder Barons)
Eques - Ritter

Rechtssprechung
Stafverfahren
In Ilyria werden Straftäter bis zu ihrer Verhandlung und der Urteilsverkündung in Gefängnissen untergebracht. Je nach Art des Vergehens verbüßen sie anschließend dort ihre Haftstrafe. Des weiteren können bei kleineren Delikten und solchen die das Eigentum einer Person in Mitleidenschaft ziehen Geldstrafen verhängt werden. Darüber hinaus können Straftäter an den Pranger gestellt oder ausgepeitscht werden. Dieben droht im schlimmsten Fall der Verlust einer Hand und bei schweren Vergehen findet auch die Todesstrafe Anwendung.

Die Stadtwache in ilyrischen Städten ist für das Aufspüren und die Inhaftierung von Straftätern verantwortlich. Darüber hinaus fungieren sie als Gefängniswärter, um den Schutz der Stadtbewohner zu gewährleisten.

Gerichtliche Institutionen
Die Rechtssprechung obliegt den Richtern. Sie tragen jeweils Verantwortung für einen Herrschaftsbereich, wobei der Richter eines Fürstentums stets eine größere Entscheidungsgewalt hat, als ein Richter, der Recht in einer Baronie spricht. Die höchste Instanz bildet der Richter am königlichen Hof, dessen Urteil sich alle zu beugen haben. In größeren Ballungsgebieten wie zum Beispiel in Fürstenstädten oder der Landeshauptstadt werden die Richter von Gehilfen und Gerichtsdienern unterstützt. Zudem werden die Vergehen nach Gesellschaftsschicht unterteilt und von einem jeweiligen Richter untersucht und beurteilt.

Frauenrechte
Auch, wenn in Ilyria Frauen mehr Rechte als in anderen angrenzenden Ländern haben, sind sie einem Mann in Rang und Namen stets untergeordnet. Es ist ihnen jedoch gestattet, sofern sie entsprechenden Standes sind und über genügend Geld verfügen, sich über die Grundausbildung hinaus weiterzubilden. Dies eröffnet ihnen die Möglichkeit, als Tutorinnen für Adelskinder oder solche wohlhabender Bürger zu arbeiten. Ihnen wird vor allem die Bildung von Mädchen anvertraut, gelegentlich ist es ihnen jedoch auch erlaubt, Jungen in „geisteswissenschaftlichen“ Themen zu unterrichten. Es ist jedoch üblich, dass Jungen im Alter von 10-12 Jahren ausschließlich von männlichen Tutoren unterrichtet werden.
Eine Ausnahme der gesellschaftlichen Stellung für eine Frau bietet die Bibliothek von Arcis. Hier werden sowohl Frauen und Männer in denselben Positionen angestellt und agieren gleichberechtigt. Frauen können hier Aufgaben als Kuratorinnen, Schreiberinnen und Helferinnen übernehmen.

Die höchste Position, die eine Frau einnehmen kann und in der sie über Entscheidungsgewalt verfügt ist die der Heiligen Schwester. Diese stehen den Glaubensgemeinschaften als Sprachrohr und Handelnde der Heiligen Mutter vor und entscheiden über Belange, die Glauben und Kirche betreffen. Eine Frau kann in dieser Position auch einem Kloster vorstehen und dieses eigenständig leiten und verwalten.

Der Besitz einer Frau beschränkt sich auf den „Haushaltsrahmen“ (Gegenstände, die dem Haushalt angehören, werden meist von einer Frau mit in die Ehe gebracht oder in ihrem Namen angeschafft) und materielle Belange, wie Kleidung und Schmuck. Eine Frau ist vom allgemeinen Erbrecht ausgeschlossen.

Nur wenigen Frauen ist es gestattet, einer eigenständigen Arbeit nachzugehen. Meist wird ihre Arbeitskraft im Haushalt und der Kindererziehung gebraucht. Darüber hinaus geht sie ansonsten im familiären Betrieb zur Hand. Diese Arbeitsleistung wird jedoch nicht separat vergütet. Je höher eine Frau in der Gesellschaft steht, desto weniger müssen, vor allem aber dürfen Frauen arbeiten, denn ihre Aufgabe ist die Fürsorge für die Familie und deren Wohlergehen.
Andererseits gehen vor allem die Frauen der Unterschicht neben der Arbeit, die sie im Haushalt und/ oder dem Familienbetrieb leisten, einer weiteren monetär vergüteten Arbeit nach. Oft verdingen sie sich als Weberinnen, Näherinnen oder Wäscherinnen. Generell versucht eine Familie dies jedoch zu vermeiden, um Ruf und Ansehen nicht zu schaden und mögliche Armut damit preiszugeben.

Dementsprechend ist es gerade für homosexuelle Frauen schwierig, einen gemeinsamen Haushalt zu gründen, da es ihnen in der Regel nicht gestattet ist, eine Arbeit auszuüben und sie damit auf die Unterstützung ihrer Familie angewiesen sind.

Ehe- & Scheidungsrecht
Das Mindestalter für die Ehe liegt für Mädchen bei 16 Jahren und für Jungs bei 17 Jahren. Scheidungen sind nicht möglich. Annullierung einer Ehe gibt es hier nur mit triftigem Grund, dazu zählt vor allem Kinderlosigkeit. Sie wird als Entscheidung der Mutter angesehen, beide Partner können danach erneut heiraten, allerdings gilt bei Zweitehe dann Kinderlosigkeit nicht mehr als Scheidungsgrund. Der Mann muss in diesem Fall einen anderen Erben bestimmen. Ein weiterer Scheidungsgrund ist der Ehebruch der Frau mit einem anderen Mann - obwohl Fremdgehen eines Mannes mit einer ehrbaren Frau ebenfalls als verpönt gilt ist es kein Annulierungsgrund.

Erbfolge
- Nur Männer können Erben. [Zuerst erbt der älteste lebende Sohn oder dessen ältester männlicher Nachkomme. Sonst in Reihenfolge: ältester Bruder (oder dessen ältester Nachkomme) ], Vater.
Wenn es auf diesen ebenen keine lebenden, männlichen Verwandten gibt, erbt (wenn vorhanden) der Sohn der älteste Tochter; der Sohn der ältesten Schwester(+Familie), Mutter)
- Frauen können nicht Erben, können aber für ihren ältesten Sohn verwalten, sollte dieser noch nicht Volljährig sein- sie können für diese Begrenzte Zeit auch Betriebe “übernehmen” (sie müssen mindestens einen männlichen ‘Verwalter’ einstellen, der die eigentliche Arbeit ihres Mannes übernimmt) Sie hat allerdings das Recht im vorherigen Maße weiterzuhelfen, sich zB um Finanzen etc. zu kümmern, und sie hat das Recht, den Verwalter zu wählen. Im Adel MÜSSEN männliche Berater/Verwalter eingesetzt werden, die die Regierungstätigkeit übernehmen. Frauen haben hier nur das Recht der Auswahl.

Allgemeines
Bildung

Militär & Kampf
- stehendes Heer / Soldaten die von jedem Adligen angeheuert/bezahlt/unterhalten werden, zur Verteidigung der Burg, der Adelsfamilie
- Stadtwachen - werden vom jeweiligen Fürsten (/König) mit Mitteln versorgt. Organisation, Ausbildung und Anheuerung wird aber vom jeweiligen Anführer der Stadtwache übernommen
- Söldnertruppen - agieren unabhängig und können von jedem angeheuert werden
- Ritter: Aus dem Adel oder gehobenem Bürgertum Stammende Männer können einen bestehenden Ritter um eine Ausbildung zum Ritter erbitten. Die Rittersausbildung kann nicht bei den eigenen Eltern abgelegt werden, allerdings bei anderen Verwandten.
Die Ritterausbildung dauert ca. 10 Jahre, kann im Alter von 7-10 als Page begonnen werden. Neben der Militärischen Ausbildung wird ihm im Hause des Ritters auch eine höfische Ausbildung bereitgestellt. Im Alter von 12-15 wird man zum Knappen erhoben, was bedeutet dass die Ausbildung weiterläuft, der Knappe aber dem Ritter nun aktiver zur Seite steht. Im Alter zwischen 17-21 kann ein Knappe mit dem Ritterschlag rechnen, der allerdings nur vom Imperator ausgeführt werden kann.
Alle Ritter unterstehen auf dem Papier dem König und nehmen im Heer und in der Gesellschaft gehobene Positionen ein, sie können sich aber auch einem Fürsten oder Baron anschließen und in dessen Haus Militärische Arbeiten übernehmen, statt am Königshof zu bleiben. -- Meist wird vom tatsächlichen “Arbeitgeber” ein Haus oder kleines Gut für die Rittersfamilie zur Verfügung gestellt. Obwohl es üblich ist, dass ein Ritterssohn ebenfalls eine Rittersausbildung durchläuft und das Gut/Haus so in der Familie bleibt, ist das nicht zwangsläufig nötig und der Besitz kann vom Herrscher auch wieder abgesprochen werden.

kämpfende Frauen Kämpfen ist Frauen untersagt und wird strafrechtlich verfolgt (Ausnahme: ausländische Kämpferinnen werden duldet, oft aber mit Vorurteilen begegnet).

Homosexualität
Die Homosexualität ist hier offen erlaubt und geduldet, aber eine Ehe ist nicht möglich. Gleichgeschlechtliche Geliebte sind allerdings für beide Parteien kein Scheidungsgrund und je nach Familie kann man sich auch dazu entscheiden, nicht zu heiraten und mit einem gleichgeschlechtlichen Partner zusammenzuleben. Vor allem in höherem Stand muss wiederum dennoch für einen Erben gesorgt werden - das bedeutet eben auch eine Heirat mit einem andersgeschlechtlichen Partner und ein Kind mit eben jenem Partner.

Glaube & Religion