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/global.php 100 pluginSystem->run_hooks
/lexicon.php 3 require_once
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Elothian
Klima: mitteleuropäisch
Handelsgüter: Walfang (Nordbucht), Bernstein, Edelhölzer, Weizen
Glaube: Die heilige Mutter
Ethnie: kaukasisch
Namenswahl: (alt)englisch und schottisch

Regierung & Gesellschaft
Cyning - König | Cwēn - Könign
Æðeling - Kronprinz
Eórl Fürst | Eórla - Fürstin
Frēan - Baron | Frēana - Baronin
Lēof - Prinz | Lēofa - Prinzessin

Æfne - Berater
Éoh - Ritter

Rechtssprechung
Strafverfahren
In erster Instanz obliegen Rechtssprechung und deren Durchsetzung Richtern und deren Bütteln. Ihre Anzahl richtet sich nach ihrem Verantwortungsbereich. In einer Baronie sind weniger Richter tätig, als in einem Fürstentum. Sie tragen Verantwortung für den gesamten Herrschaftsbereich, so sprechen sie auch Recht für umliegenden Dörfer, die in der Verwaltung von Baronie oder Fürstentum liegen. Der Richter eines Fürstentums hat größere Entscheidungsgewalt als ein Richter, der für eine Baronie Recht spricht. Je nach Schwere der Straftat bedarf es der Zustimmung des jeweiligen Regenten, ehe ein Urteil vollstreckt werden kann. Dies betrifft Delikte, die Leib und Leben eines anderen antasten. In letzter Instanz steht der Cyning, dieser Entscheidung haben sich sowohl seine Vasallen als auch deren Richter zu beugen.

Die Strafe richtet sich nach der Art des Vergehens. Taten, die das Eigentum eines anderen beschädigen oder gar seinen Ruf, werden mit Entschädigungen in finanzieller oder materieller Form vergolten. Kann diese Entschädigung nicht geleistet werden, tritt der Herrscher ein und übernimmt die entstandenen Kosten. Im Gegenzug muss ein Delinquent den Wert in einem Arbeitslager ausgleichen. Tastet eine Straftat Leib oder Leben einer anderen Person an oder wird ein Mord begangen, fällt die Strafe im Arbeitslager deutlich länger und schwerer aus und es kann auch die Todesstrafe verhängt werden. Hier spielen jedoch äußere Umstände eine entscheidende Rolle und das Motiv des Täters muss beleuchtet werden. Eine Entscheidung wird individuell getroffen, das vorläufige Urteil dem Herrscher vorgelegt, der es bestätigt oder ablehnt. Die Todesstrafe kann nur von dem Herrscher einer Baronie, eines Fürstentums oder selbstverständlich dem König selbst verhängt werden.

In Elothian gibt es keine Kerkerstrafen. Gefängnisse dienen lediglich der vorübergehenden Unterbringung von Straftätern, die auf ihr Urteil warten. Sobald Recht gesprochen ist, treten sie ihre Strafe, ganz gleich in welcher Form, an.

Frauenrechte
Die Rechte der Frauen sind sehr beschnitten. Je geringer der Stand, desto weniger Rechte besitzen sie. Grundsätzlich ist die Frau vom Mann abhängig. Vor der Ehe hat sie ihrem Vater oder ältesten Bruder Rechenschaft abzulegen, der auch sämtliche Entscheidungen von Belang für sie trifft. Er sucht auch den Ehemann für das Mädchen aus, seinem Willen hat sie sich zu beugen. Nach der Heirat tritt die Frau in den Haushalt ihres Mannes über, der fortan für sie und über ihr Handeln entscheidet.

Abgesehen von wenigen Ausnahmen, ist es Frauen nicht gestattet, einer Arbeit außerhalb des eigenen Haushaltes nachzugehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht im familiären Betrieb arbeitet. Dies wird jedoch nicht als Arbeit deklariert, sondern als Unterstützung der Familie. Sie wird hierfür auch nicht entlohnt.
In den unteren Schichten müssen Frauen, neben ihrer alltäglichen Arbeit, oft zusätzlich Geld zur Versorgung der Familie beisteuern. Sie gehen hierbei geringen Arbeiten nach, die zumeist eher schlecht entlohnt werden.

Sonderfälle der Rechtssprechung sind sexuelle Übergriffe gegenüber einer Frau. Zwar wird einem Mann grundsätzlich erst einmal mehr Glauben geschenkt, hat die Frau jedoch Zeugen oder kann den Übergriff glaubhaft belegen, wird der Fall untersucht und der Mann seiner Strafe zugeführt. Je nach Richter, können die Strafen von Geldleistungen bis zu körperlicher Sanktion ausfallen. Eine Entschädigung muss auf jeden Fall gezahlt werden.
In einem solchen Fall wird der Frau angeraten, einen Medicus oder eine Hebamme aufzusuchen, die den Vorfall bezeugen kann.

Ehe- & Scheidungsrecht
Der Mann bestimmt über das Handeln der Frau, da man sie nicht in der Lage sieht, eigenständige Entscheidungen bezüglich ihres Lebens zu treffen.
Das Wort eines Mannes gilt stets mehr, als das einer Frau. Bezichtigt er seine Frau des Ehebruches, so steht sein Wort über dem der Frau. Es steht dem Mann frei, sich in diesem Fall scheiden zu lassen, oder eine gerichtliche Bestrafung zu verlangen, um die ihm zugefügte Schande zu vergelten. Dann wird die Ehe nicht geschieden. Tritt der Fall der Scheidung ein, wird die Frau verstoßen und muss auf die Gnade ihrer Geburtsfamilie hoffen, oder in eines der Armenhäuser eintreten. Eine Frau hat keinerlei Rechtsanspruch, sollte ihre Mann sie betrügen. Allerdings ist auch dies ein gesellschaftliches Stigma. Ausgenommen hiervon ist der Besuch eines Bordelles, da die Frauen dort nicht als ehrbar angesehen werden und damit auch keine schändliche Handlung vorliegt.

Auch Kinderlosigkeit in der Ehe kann ein Scheidungsgrund sein. Fordert der Mann dieses, kann die Frau in ihre Geburtsfamilie zurückkehren oder in ein Kloster eintreten. Die Heilige Mutter wird sich ihrer annehmen. Kinderlosigkeit wird nicht als Schuld der Frau angesehen, sondern als Wille der Mutter, sodass die Frau keinen sozialen Abstieg zu fürchten hat. Allerdings kann sie kein weiteres Mal heiraten, sondern muss ledig bleiben.

Erbrecht
Es ist ausschließlich Männern möglich, zu erben. Verstirbt ein Familienoberhaupt, erbt der Erstgeborene Vermögen, Besitz und Ehren. In seltenen Fällen wird nachgeborenen Söhnen ein kleiner Teil des Geldes zugesprochen. Dies ist allerdings abhängig von sozialem Stand und Vermögen des Verstorbenen.

Frauen ist es generell nicht möglich zu erben. Verstirbt ein Familienoberhaupt und die Nachkommen sind noch im Kindesalter, tritt der nächste männliche Verwandte der väterlichen Blutlinie als Vormund ein. Diese Vormundschaft endet mit Erreichen der Volljährigkeit.
Gibt es keine direkten männlichen Erben, fällt das Vermögen an den nächsten männlichen Verwandten der väterlichen Blutlinie. Sofern die Ehefrau Töchter geboren hat, tritt sie in den Haushalt des erbenden Verwandten ein, der fortan die Fürsorge zu übernehmen hat. Damit soll sichergestellt sein, dass die Töchter versorgt sind. Blieb die Ehe kinderlos, kehrt die Frau in ihre Geburtsfamilie zurück. Alternativ hat sie die Möglichkeit, in ein Glaubenshaus der Heiligen Mutter einzutreten, sofern sie für eine weitere Ehe zu alt ist.

Allgemeines
Bildung
In Elothian ist Bildung weitgehend der Oberschicht vorbehalten. Das gemeine Volk erhält eine Art Grundbildung. Sie erfolgt durch einen Geistlichen, dem die Gemeinden untersteht. Diese Bildung beinhaltet vor allem religiöse Aspekte und rudimentäre Kenntnisse in Mathematik, sowie Lesen und Schreiben. Die wenigsten einfachen Bürger können jedoch wirklich lesen, geschweige denn mehr, als ihren eigenen Namen schreiben. Darüber hinaus wird kaum weiteres Wissen vermittelt.

Das gehobene Bürgertum lässt seine Kinder in Kleingruppen in Glaubenshäusern der heiligen Mutter unterrichten. Neben allgemeiner Bildung werden hier vor allem soziale und gesellschaftliche Werte vermittelt. Der Unterricht dient so also auch indirekt zur Vernetzung und dem Knüpfen von Kontakten, die später einmal nützlich sein könnten. Die Ausbildung erfolgt streng getrennt. Zwar kommen auch Mädchen in den Genuss einer Grundlagenausbildung und lernen damit Lesen, Schreiben, sowie auch Rechnen, darüber hinaus aber vor allem, was es bedarf, um eine gute Haus- und Ehefrau zu werden.
Jungen hingegen erhalten, je nach sozialem Stand, eine politische und wissenschaftliche Ausbildung. Außerdem erlernen sie Grundlagen der Waffenführung. So soll gewährleistet sein, dass sie im Falle eines Krieges in den Dienst ihres Königs treten könnten. Etwa im Alter von 14 Jahren wird die Ausbildung je nach Talenten oder Präferenz der Eltern in einem Gebiet vertieft.

Kinder des Adels werden ausschließlich von Hauslehrern unterrichtet. Oft erfolgt auch dieser Unterricht in kleinen Gruppen, denen neben den Kindern des Hausherren auch die Kinder seiner Verbündeten zählen, sofern sie auch am Hof leben. Nicht selten werden Kinder auch zur Stärkung von Allianzen und Loyalitätsbekundung dorthin geschickt und gemeinsam erzogen.

Militär & Kampf
In gehobenen Kreisen erhält jeder Junge eine militärische Grundausbildung um im Kriegsfall das Land verteidigen zu können. Darüber hinaus kann jedes Adelshaus eine eigene militärische Gruppierung unterhalten, für deren Sold und Ausbildung es verantwortlich ist. Zumeist dienen sie in Friedenszeiten als Burg- und Stadtwache. Sie durchlaufen eine explizitere kriegerische Ausbildung und üben sich während der Erfüllung der alltäglichen Aufgaben fortlaufend in der Waffenführung. Oft dienen sie auch als Übungspartner der adligen Burschen, um ihre Fertigkeiten zu verbessern.

Elothian unterhält damit nicht direkt ein stehendes Heer, investiert jedoch in eine gute Ausbildung der Wachen, um im Ernstfall auf diese zurückgreifen zu können. Neben den Soldaten befinden sich auch Ritter, die im Dienste eines Adligen stehen, an dessen Hof. In Friedenszeiten obliegt ihnen neben der Ausbildung eines eigenen Knappe zumeist auch die Unterweisung in militärische Taktik und Waffenkunde der Söhne des jeweiligen Adelshauses.

Frauen ist es untersagt, eine Waffe zu führen oder an kriegerischen Handlungen teilzuhaben. Bei Zuwiderhandlung droht die Inhaftierung der Frau. Dieses Recht greift jedoch nicht bei ausländischen Frauen, auch, wenn ihre Position nicht gut geheißen wird.

Homosexualität
Gleichgeschlechtliche Liebe ist in Elothian strikt verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Sie lässt sich nicht mit den vorherrschenden gesellschaftlichen Normen und Erwartungen vereinbaren und gilt gemeinhin als verpönt.
Schon eine fälschliche Denunziation oder ein Gerücht, das an die falschen Ohren gelangt, kann schwere Folgen für den Beschuldigten haben, denn selbst, wenn die Unschuld bewiesen wird, bleibt der Makel dieses Gerüchts meist haften und man wird oft besonders misstrauisch beobachtet.
Homosexualität wird mit Kerker und Verlust des Ansehens bestraft. Die Strafe misst sich an der schwere des Vergehens und kann von einigen Tagen bis hin zu mehreren Jahren andauern. Wurde die Strafe verbüßt wird man zwar wieder Teil der Gesellschaft, hat jedoch einen Teil der sozialen Rechte verbüßt. Gerade in Strafangelegenheiten wird man benachteiligt behandelt.

Entstammt eine beschuldigte Person der Oberschicht, leben sie fortan entweder in Isolation oder müssen, je nach Wunsch der Familie, in eine Glaubensgemeinschaft der Heiligen Mutter eintreten. So zeigt man sich besonders barmherzig, indem man den Beschuldigten die Möglichkeit zur Läuterung gibt und sie auf den „rechten Weg“ zurückführen möchte. Zumeist werden diese Fälle äußerst diskret behandelt, um Schaden von der Familie abzuwenden. Ganz im Gegensatz zu Verfahren gegen Bürgerliche, die meist in der Öffentlichkeit stattfinden. Damit soll ein Exempel statuiert werden und man erhofft sich eine abschreckende Wirkung.

Glaube & Religion