Al'Asfaram
Frauen haben keine Rechte. Sie gelten als Eigentum des Mannes. Sie haben ihm zu gehorchen und seinem Willen zu folgen. Bei Widerstand können entsprechende Strafen vom Mann vollzogen werden. Frauen haben entsprechend auch nicht das Recht jemanden anzuklagen - sie müssen sich einen männlichen Kläger in ihrem Sinne suchen. Das kann ebenso ein männlicher Verwandter sein, aber auch ein Gönner oder Herr, sollte sich dieser ihrer Sache annehmen wollen.
Elothian
Die Rechte der Frauen sind sehr beschnitten. Je geringer der Stand, desto weniger Rechte besitzen sie. Grundsätzlich ist die Frau vom Mann abhängig. Vor der Ehe hat sie ihrem Vater oder ältesten Bruder Rechenschaft abzulegen, der auch sämtliche Entscheidungen von Belang für sie trifft. Er sucht auch den Ehemann für das Mädchen aus, seinem Willen hat sie sich zu beugen. Nach der Heirat tritt die Frau in den Haushalt ihres Mannes über, der fortan für sie und über ihr Handeln entscheidet.
Abgesehen von wenigen Ausnahmen, ist es Frauen nicht gestattet, einer Arbeit außerhalb des eigenen Haushaltes nachzugehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht im familiären Betrieb arbeitet. Dies wird jedoch nicht als Arbeit deklariert, sondern als Unterstützung der Familie. Sie wird hierfür auch nicht entlohnt.
In den unteren Schichten müssen Frauen, neben ihrer alltäglichen Arbeit, oft zusätzlich Geld zur Versorgung der Familie beisteuern. Sie gehen hierbei geringen Arbeiten nach, die zumeist eher schlecht entlohnt werden.
Sonderfälle der Rechtssprechung sind sexuelle Übergriffe gegenüber einer Frau. Zwar wird einem Mann grundsätzlich erst einmal mehr Glauben geschenkt, hat die Frau jedoch Zeugen oder kann den Übergriff glaubhaft belegen, wird der Fall untersucht und der Mann seiner Strafe zugeführt. Je nach Richter, können die Strafen von Geldleistungen bis zu körperlicher Sanktion ausfallen. Eine Entschädigung muss auf jeden Fall gezahlt werden.
In einem solchen Fall wird der Frau angeraten, einen Medicus oder eine Hebamme aufzusuchen, die den Vorfall bezeugen kann.
Abgesehen von wenigen Ausnahmen, ist es Frauen nicht gestattet, einer Arbeit außerhalb des eigenen Haushaltes nachzugehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht im familiären Betrieb arbeitet. Dies wird jedoch nicht als Arbeit deklariert, sondern als Unterstützung der Familie. Sie wird hierfür auch nicht entlohnt.
In den unteren Schichten müssen Frauen, neben ihrer alltäglichen Arbeit, oft zusätzlich Geld zur Versorgung der Familie beisteuern. Sie gehen hierbei geringen Arbeiten nach, die zumeist eher schlecht entlohnt werden.
Sonderfälle der Rechtssprechung sind sexuelle Übergriffe gegenüber einer Frau. Zwar wird einem Mann grundsätzlich erst einmal mehr Glauben geschenkt, hat die Frau jedoch Zeugen oder kann den Übergriff glaubhaft belegen, wird der Fall untersucht und der Mann seiner Strafe zugeführt. Je nach Richter, können die Strafen von Geldleistungen bis zu körperlicher Sanktion ausfallen. Eine Entschädigung muss auf jeden Fall gezahlt werden.
In einem solchen Fall wird der Frau angeraten, einen Medicus oder eine Hebamme aufzusuchen, die den Vorfall bezeugen kann.
Fódla
Frauen können höhrere Positionen in der Kirche besetzen, ebenso wie als Gelehrte - also in Form von Tutorinnen oder Erzieherinnen für Mädchen von Stand. Berufe und Besitz werden nach Erbrecht, beziehungsweise mit Einverständnis des “vorsitzenden” Mannes bestimmt.
Das traditionelle Frauenbild entspricht in diesem Land eher der Hausfrau, oder einer Hilfe im Geschäft des Mannes. Allerdings gibt es vermischt durch das Erbrecht und das Einverständnisrecht durch die Männer inzwischen mehrere arbeitende Frauen. Üblich ist es allerdings nicht.
Frauen die Kampfkunst beherrschen werden nicht strafrechtlich verfolgt, allerdings gilt es als absolut verpönt. Fianna nehmen keine Frauen auf und auch keine fódlanische Söldnertruppe würde jemals eine Frau als Kämpferin mitnehmen. Sie können Turnieren und anderen Kämpfen nicht beitreten.
Das traditionelle Frauenbild entspricht in diesem Land eher der Hausfrau, oder einer Hilfe im Geschäft des Mannes. Allerdings gibt es vermischt durch das Erbrecht und das Einverständnisrecht durch die Männer inzwischen mehrere arbeitende Frauen. Üblich ist es allerdings nicht.
Frauen die Kampfkunst beherrschen werden nicht strafrechtlich verfolgt, allerdings gilt es als absolut verpönt. Fianna nehmen keine Frauen auf und auch keine fódlanische Söldnertruppe würde jemals eine Frau als Kämpferin mitnehmen. Sie können Turnieren und anderen Kämpfen nicht beitreten.
Ilyria
Die höchste Position, die eine Frau in der Kirche einnehmen kann, ist der Vorstand eines Frauenklosters.
Frauen können sich je nach Stand und Geld weiterbilden, haben aber in jedem Feld weniger zu sagen als gleichwertige männliche Gelehrte. Sie können als Tutorinnen für Kinder arbeiten, wobei sich auch dort Einschränkungen finden lassen. Als Tutorinnen für Mädchen können sie die Ausbildung komplett übernehmen, für Jungen können sie Tutorinnen in 'geistlichen' Disziplinen sein, wobei es eher dem Brauch entspricht, dass Jungen spätestens ab 10-12 einen männlichen Tutor bekommen. Eine der wenigen Ausnahmen bildet die Bibliothek von Arcis, die sowohl Männer als auch Frauen als Kuratoren, Schreiber und Helfer anstellt. Eine Position in der Bibliothek ist für beide Geschlechter hoch angesehen.
Der Besitz von Frauen existiert so gesehen nur im “Haushaltsrahmen”, entspricht also Gegenständen, die dem Haushalt angehören. Diese werden meist von der Frau in die Ehe gebracht, sowie ihre Kleider und Schmuck. Frauen besitzen durch das Erbrecht geregelt keine Ländereien.
Frauen arbeiten nur in sehr geringem Rahmen. Je höher im Stand sie sind, umso weniger dürfen Frauen arbeiten; im Betrieb des Mannes/Vaters/Bruders dürfen sie helfen, aber das wird nicht als Arbeit gezählt und nicht separat vergütet. In der Unterschicht, wenn das Geld nicht reicht, verdingen sich Frauen oft als Weberinnen, Näherinnen, oder Wäscherinnen - Aber jede Familie versucht prinzipiell die Frau nicht Arbeiten schicken zu müssen, da es ein schlechtes Bild von Armut auf die Familie wirft.
Dementsprechend ist es gerade für homosexuelle Frauen die gemeinsam wohnen wollen oft sehr schwierig, und sie müssen im Zweifelsfall das Glück haben, von ihrer Familie weiter unterstützt zu werden.
Frauen können sich je nach Stand und Geld weiterbilden, haben aber in jedem Feld weniger zu sagen als gleichwertige männliche Gelehrte. Sie können als Tutorinnen für Kinder arbeiten, wobei sich auch dort Einschränkungen finden lassen. Als Tutorinnen für Mädchen können sie die Ausbildung komplett übernehmen, für Jungen können sie Tutorinnen in 'geistlichen' Disziplinen sein, wobei es eher dem Brauch entspricht, dass Jungen spätestens ab 10-12 einen männlichen Tutor bekommen. Eine der wenigen Ausnahmen bildet die Bibliothek von Arcis, die sowohl Männer als auch Frauen als Kuratoren, Schreiber und Helfer anstellt. Eine Position in der Bibliothek ist für beide Geschlechter hoch angesehen.
Der Besitz von Frauen existiert so gesehen nur im “Haushaltsrahmen”, entspricht also Gegenständen, die dem Haushalt angehören. Diese werden meist von der Frau in die Ehe gebracht, sowie ihre Kleider und Schmuck. Frauen besitzen durch das Erbrecht geregelt keine Ländereien.
Frauen arbeiten nur in sehr geringem Rahmen. Je höher im Stand sie sind, umso weniger dürfen Frauen arbeiten; im Betrieb des Mannes/Vaters/Bruders dürfen sie helfen, aber das wird nicht als Arbeit gezählt und nicht separat vergütet. In der Unterschicht, wenn das Geld nicht reicht, verdingen sich Frauen oft als Weberinnen, Näherinnen, oder Wäscherinnen - Aber jede Familie versucht prinzipiell die Frau nicht Arbeiten schicken zu müssen, da es ein schlechtes Bild von Armut auf die Familie wirft.
Dementsprechend ist es gerade für homosexuelle Frauen die gemeinsam wohnen wollen oft sehr schwierig, und sie müssen im Zweifelsfall das Glück haben, von ihrer Familie weiter unterstützt zu werden.
Nilaos
Im Sinne des Glaubens der Stämme auf Nilaos ist die Frau nicht weniger wert als jeder Mann und hat ihren festen Platz im Kreislauf des Lebens. Frauen müssen hier genauso wie Männer ihren Platz im Stamm und ihre Aufgabe im Leben finden, wobei mehr auf ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten geschaut wird, als auf das Geschlecht. Entsprechend ist es Frauen erlaubt und möglich jedes Amt auszuüben, wozu sie sich eignet.
Skerið
Frauen und Männer gelten in der Regel als gleichwertig. Ausnahmeregelungen im Strafrecht können gegebenenfalls bei einer Schwangerschaft der Angeklagten auftreten.
Ysaï
Die Frau hat sich dem Mann in der Familie unterzuordnen. Entscheidungen des Lebens werden von den männlichen Personen des Hauses getroffen. Dennoch ist es Frauen erlaubt, Berufe jeder Art auszuüben, sofern sie die damit verbundenen Aufgaben erfüllen können und ihren Pflichten als Haus- und Ehefrau nicht vernachlässigen.
