Klima: tropisch
Handelsgüter: Seide, tropische Pflanzen, Opium, Tee & Edelsteine/ Schmuck (Jade etc.)
Glaube: Die heilige Mutter, zusätzlich Ehrung des großen Drachen und Opfergaben an Ahnen für Schutz der Familie
Ethnie: asiatisch divers (keine Beschränkung auf eine Bevölkerungsgruppe)
Namenswahl: asiatisch fantastisch, keine Beachtung der Landesregeln für Namen (Nachname vor Vorname etc.)
Handelsgüter: Seide, tropische Pflanzen, Opium, Tee & Edelsteine/ Schmuck (Jade etc.)
Glaube: Die heilige Mutter, zusätzlich Ehrung des großen Drachen und Opfergaben an Ahnen für Schutz der Familie
Ethnie: asiatisch divers (keine Beschränkung auf eine Bevölkerungsgruppe)
Namenswahl: asiatisch fantastisch, keine Beachtung der Landesregeln für Namen (Nachname vor Vorname etc.)
Regierung & Gesellschaft
Yshān - Kaiser // Yshāni - Kaiserin
Yóngzi - Prinz // Yōngzhǔ - Prinzessin
Yěnshū - Berater
Yiàn - Ritter
Yóngzi - Prinz // Yōngzhǔ - Prinzessin
Yěnshū - Berater
Yiàn - Ritter
Das Reich Ysaï setzt sich aus drei Inseln zusammen. Die Regierung wird von den Kaiser dieser Inseln gebildet - der Triade. Entscheidungen, die über die alltäglichen Belange des eigenen Kaiserreichs hinausgehen, können nur innerhalb dieser Konstellation getroffen werden. Ein einzelner Kaiser hat keine Befugnis Entscheidungen für das gesamte Reich zu treffen.
Theoretisch ist es möglich, dass Titel innerhalb der Familie weitervererbt werden. Dies ist jedoch an die Entscheidung der Berater gebunden. Um als Sohn eines Kaisers dessen Amt anzutreten und den Thron zu besteigen, bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Beraterkreis. Somit ist es ihnen auch gestattet, ein Veto einzulegen. Dieses ist jedoch an die Bedingung gebunden, dass ein geeigneter Kandidat benannt werden kann. So soll verhindert werden, dass ein Kaiserreich ohne Regenten ist.
Abgesehen von den Kaiserfamilien gibt es keinen Adel in Ysaï. Den kontinentalen Hierarchien kommen die Berater wohl am nächsten. Je nach Position genießen sie hohes Ansehen im Reich und nehmen Einfluss auf die gesellschaftlichen Belange. Die Gesellschaft des Kaiserreichs basiert auf dem Aufstieg des Einzelnen durch Talent und besondere Verdienste für das Land. Dadurch ist es theoretisch jedem Ysaïer möglich, gesellschaftlich aufzusteigen.
Dieses Prinzip der Ämtervergabe führte jedoch auch dazu, dass Ysaï für die Heiratspolitik der anderen Adelshäuser nur bedingt relevant ist, da man sie nicht als gleichwertig ansieht. Schließlich sind sie nicht von adligem Geblüt. Gleichsam sperren sich die Ysaïer gegen die Vorstellung einer ausländischen Ehefrau für den Kaiser aufgrund der Wertedifferenzen.
Theoretisch ist es möglich, dass Titel innerhalb der Familie weitervererbt werden. Dies ist jedoch an die Entscheidung der Berater gebunden. Um als Sohn eines Kaisers dessen Amt anzutreten und den Thron zu besteigen, bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Beraterkreis. Somit ist es ihnen auch gestattet, ein Veto einzulegen. Dieses ist jedoch an die Bedingung gebunden, dass ein geeigneter Kandidat benannt werden kann. So soll verhindert werden, dass ein Kaiserreich ohne Regenten ist.
Abgesehen von den Kaiserfamilien gibt es keinen Adel in Ysaï. Den kontinentalen Hierarchien kommen die Berater wohl am nächsten. Je nach Position genießen sie hohes Ansehen im Reich und nehmen Einfluss auf die gesellschaftlichen Belange. Die Gesellschaft des Kaiserreichs basiert auf dem Aufstieg des Einzelnen durch Talent und besondere Verdienste für das Land. Dadurch ist es theoretisch jedem Ysaïer möglich, gesellschaftlich aufzusteigen.
Dieses Prinzip der Ämtervergabe führte jedoch auch dazu, dass Ysaï für die Heiratspolitik der anderen Adelshäuser nur bedingt relevant ist, da man sie nicht als gleichwertig ansieht. Schließlich sind sie nicht von adligem Geblüt. Gleichsam sperren sich die Ysaïer gegen die Vorstellung einer ausländischen Ehefrau für den Kaiser aufgrund der Wertedifferenzen.
Rechtssprechung
Gerichtliche Institution
In Ysai obliegt die Rechtssprechung dem Kaiser sowie dessen Richtern und Beratern der drei Insel. Jeweils zum zehnten Schlag der Morgenstunde ist es den Bürgern gestattet, ihre Anliegen dem Kreis der Berater vorzutragen. Handelt es sich um einfache Anliegen, die durch das Gesetzbuch festgeschrieben sind, werden diese von den Beratern entschieden. Bedarf es einer differenzierten Betrachtung des Anliegens, wird der Bittsteller zum Kaiser vorgelassen, wo er das Anliegen erneut vorträgt und dann ein Urteil erwartet.
Verbrechen werden in drei Kategorien unterschieden:
1. diese, die den Besitz eines Bürgers betreffen werden von den Richtern untersucht und beurteilt.
2. solche, die die Versehrtheit eines Bürgers betreffen, werden ebenfalls von den Richtern untersucht und beurteilt. Eine Ausnahme bilden schwere Vergehen an Leib und Leben eines Bürgers. Sie werden dem Kaiser vorgetragen und im Plenum schließlich beurteilt.
3. jene, die Land und der Kaiserfamilie schaden. Sie werden dem Kaiser selbst zugetragen und ihm obliegt die Verurteilung des Vergehens.
Strafverfahren
Die Strafe für ein Verbrechen richtet sich stets nach diesem und seinen Auswirkungen. Grundlegend gilt für materiellen Schaden, dass Gleiches mit Gleichem vergolten wird. Wird das Eigentum eines Bürgers beschädigt oder zerstört, muss der Verursacher diesen Schaden durch eigene Hand beheben. Wird ein Bürger bestohlen, erhält er sein Eigentum zurück und der Dieb muss zusätzlich eine Vergütung in gleicher Höhe zusätzlich leisten.
Bei körperlichem Schaden wird die Straße anhand der Schwere ermittelt. Delinquenten können sowohl mit Geld- als auch Arbeitsstrafen belegt werden. Kann ein Verurteilter eine mögliche Geldstrafe nicht an den Geschädigten entrichten, wird die Leistung in eine Arbeitsstrafe umgewandelt. Ist der Geschädigte aufgrund des Delikts nicht im Stande, seiner Arbeit nachzugehen oder erleidet finanzielle Einbußen, muss der Verurteilte dessen Arbeit verrichten und für den finanziellen Schaden aufkommen.
Schwere körperliche Vergehen werden stets mit Gefängnis und Arbeitslager bestraft. Ebenso Vergehen gegen Land und die Kaiserfamilie. Tritt der Tod eines Geschädigten ein, so verwirkt der Täter sein Recht auf ein Leben als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft. Er wird ein Leben lang in den Dienst der Familie des Opfers gestellt.
Die Todesstrafe findet in Ysai im Normalfall keine Anwendung. Eine Ausnahme bildet der Hochverrat, der zu erheblichem Schaden des Landes führt. Wird ein Bürger der Spionage beschuldigt, die zum Beispiel zu einem feindlichen Angriff führen, wird der Beschuldigte hingerichtet.
Folter Inhaftierter zur Erlangung von Informationen ist strikt verboten. Kaiserlichen Institutionen ist es nicht gestattet solche Mittel anzuwenden. Zuwiderhandlung dieser Anordnung werden streng geahndet und führen zum Ausschluss aus dem kaiserlichen Dienst.
Frauenrechte
Die Frau hat sich dem Mann in der Familie unterzuordnen. Entscheidungen des Lebens werden von den männlichen Personen des Hauses getroffen. Dennoch ist es Frauen erlaubt, Berufe jeder Art auszuüben, sofern sie die damit verbundenen Aufgaben erfüllen können und ihren Pflichten als Haus- und Ehefrau nicht vernachlässigen.
Ehe- & Scheidungsrecht
Handlungen, die Leib und Seele der Frau angreifen und belasten, werden bestraft und können eine Scheidung der Ehe zufolge haben, wenn die Frau dies wünscht. Tritt dieser Fall ein, kehrt sie in den Haushalt ihrer Geburts-Familie zurück. Sofern keine Angehörigen mehr am Leben sind, tritt die Frau in die Gemeinschaft des Heiligen Drachen ein, in deren Mitte sie fortan lebt. Es steht ihr frei, erneut zu heiraten, oder ihren Lebensabend in der Gemeinschaft zu verbringen. Kinder einer solchen Verbindung verbleiben in der Familie des Vaters. Er selbst darf jedoch keinerlei Einfluss auf die Erziehung dieser Kinder nehmen. Gibt es außer dem Vater keine weiteren Angehörigen, kommen die Kinder in die Obhut der Mutter und treten bis zum Erreichen der Volljährigkeit ebenfalls in die Gemeinschaft des Heiligen Drachen ein.
Erbrecht
In Ysaï ist prinzipiell jeder erbberechtigt, allerdings nicht zu gleichen Teilen. Verstirbt ein Familienoberhaupt fällt der gütliche Besitz (Haus, Mobiliar etc.) an seinen erstgeborenen Sohn, denn es ist seine Bestimmung für den Fortbestand der Familie zu sorgen. Finanzielle Mittel werden unter allen Familienmitgliedern aufgeteilt. Ein Viertel des Vermögens fällt an die Witwe, die dann zwei Optionen hat:
1) sie verbleibt im Haushalt und das Geld fließt zurück in den Familienbesitz oder
2) sie tritt in die Gemeinschaft des Heiligen Drachen und nimmt ihren Besitz mit sich.
Ein Viertel erhält der Erstgeborene und die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den restlichen Kindern aufgeteilt. Ist ein Erbe noch nicht volljährig, verbleibt das Geld vorerst im Familienvermögen und wird ausgezahlt, sobald das Haus verlassen und eine eigene Familie gegründet wird.
In Ysai obliegt die Rechtssprechung dem Kaiser sowie dessen Richtern und Beratern der drei Insel. Jeweils zum zehnten Schlag der Morgenstunde ist es den Bürgern gestattet, ihre Anliegen dem Kreis der Berater vorzutragen. Handelt es sich um einfache Anliegen, die durch das Gesetzbuch festgeschrieben sind, werden diese von den Beratern entschieden. Bedarf es einer differenzierten Betrachtung des Anliegens, wird der Bittsteller zum Kaiser vorgelassen, wo er das Anliegen erneut vorträgt und dann ein Urteil erwartet.
Verbrechen werden in drei Kategorien unterschieden:
1. diese, die den Besitz eines Bürgers betreffen werden von den Richtern untersucht und beurteilt.
2. solche, die die Versehrtheit eines Bürgers betreffen, werden ebenfalls von den Richtern untersucht und beurteilt. Eine Ausnahme bilden schwere Vergehen an Leib und Leben eines Bürgers. Sie werden dem Kaiser vorgetragen und im Plenum schließlich beurteilt.
3. jene, die Land und der Kaiserfamilie schaden. Sie werden dem Kaiser selbst zugetragen und ihm obliegt die Verurteilung des Vergehens.
Strafverfahren
Die Strafe für ein Verbrechen richtet sich stets nach diesem und seinen Auswirkungen. Grundlegend gilt für materiellen Schaden, dass Gleiches mit Gleichem vergolten wird. Wird das Eigentum eines Bürgers beschädigt oder zerstört, muss der Verursacher diesen Schaden durch eigene Hand beheben. Wird ein Bürger bestohlen, erhält er sein Eigentum zurück und der Dieb muss zusätzlich eine Vergütung in gleicher Höhe zusätzlich leisten.
Bei körperlichem Schaden wird die Straße anhand der Schwere ermittelt. Delinquenten können sowohl mit Geld- als auch Arbeitsstrafen belegt werden. Kann ein Verurteilter eine mögliche Geldstrafe nicht an den Geschädigten entrichten, wird die Leistung in eine Arbeitsstrafe umgewandelt. Ist der Geschädigte aufgrund des Delikts nicht im Stande, seiner Arbeit nachzugehen oder erleidet finanzielle Einbußen, muss der Verurteilte dessen Arbeit verrichten und für den finanziellen Schaden aufkommen.
Schwere körperliche Vergehen werden stets mit Gefängnis und Arbeitslager bestraft. Ebenso Vergehen gegen Land und die Kaiserfamilie. Tritt der Tod eines Geschädigten ein, so verwirkt der Täter sein Recht auf ein Leben als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft. Er wird ein Leben lang in den Dienst der Familie des Opfers gestellt.
Die Todesstrafe findet in Ysai im Normalfall keine Anwendung. Eine Ausnahme bildet der Hochverrat, der zu erheblichem Schaden des Landes führt. Wird ein Bürger der Spionage beschuldigt, die zum Beispiel zu einem feindlichen Angriff führen, wird der Beschuldigte hingerichtet.
Folter Inhaftierter zur Erlangung von Informationen ist strikt verboten. Kaiserlichen Institutionen ist es nicht gestattet solche Mittel anzuwenden. Zuwiderhandlung dieser Anordnung werden streng geahndet und führen zum Ausschluss aus dem kaiserlichen Dienst.
Frauenrechte
Die Frau hat sich dem Mann in der Familie unterzuordnen. Entscheidungen des Lebens werden von den männlichen Personen des Hauses getroffen. Dennoch ist es Frauen erlaubt, Berufe jeder Art auszuüben, sofern sie die damit verbundenen Aufgaben erfüllen können und ihren Pflichten als Haus- und Ehefrau nicht vernachlässigen.
Ehe- & Scheidungsrecht
Handlungen, die Leib und Seele der Frau angreifen und belasten, werden bestraft und können eine Scheidung der Ehe zufolge haben, wenn die Frau dies wünscht. Tritt dieser Fall ein, kehrt sie in den Haushalt ihrer Geburts-Familie zurück. Sofern keine Angehörigen mehr am Leben sind, tritt die Frau in die Gemeinschaft des Heiligen Drachen ein, in deren Mitte sie fortan lebt. Es steht ihr frei, erneut zu heiraten, oder ihren Lebensabend in der Gemeinschaft zu verbringen. Kinder einer solchen Verbindung verbleiben in der Familie des Vaters. Er selbst darf jedoch keinerlei Einfluss auf die Erziehung dieser Kinder nehmen. Gibt es außer dem Vater keine weiteren Angehörigen, kommen die Kinder in die Obhut der Mutter und treten bis zum Erreichen der Volljährigkeit ebenfalls in die Gemeinschaft des Heiligen Drachen ein.
Erbrecht
In Ysaï ist prinzipiell jeder erbberechtigt, allerdings nicht zu gleichen Teilen. Verstirbt ein Familienoberhaupt fällt der gütliche Besitz (Haus, Mobiliar etc.) an seinen erstgeborenen Sohn, denn es ist seine Bestimmung für den Fortbestand der Familie zu sorgen. Finanzielle Mittel werden unter allen Familienmitgliedern aufgeteilt. Ein Viertel des Vermögens fällt an die Witwe, die dann zwei Optionen hat:
1) sie verbleibt im Haushalt und das Geld fließt zurück in den Familienbesitz oder
2) sie tritt in die Gemeinschaft des Heiligen Drachen und nimmt ihren Besitz mit sich.
Ein Viertel erhält der Erstgeborene und die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den restlichen Kindern aufgeteilt. Ist ein Erbe noch nicht volljährig, verbleibt das Geld vorerst im Familienvermögen und wird ausgezahlt, sobald das Haus verlassen und eine eigene Familie gegründet wird.
Allgemeines
Besonderheit
Die Stellung der Frau ist im Glauben sehr hoch, denn sie schenkt Leben und spendet Kraft. Dies spiegelt sich jedoch leider wenig im Alltag wider, denn dort hat sie sich dem männlichen Familienoberhaupt unterzuordnen.
Die erstgeborenen Kaisertöchter tragen besondere Zeichen und Titel, denn in den Herrscherfamilien werden Töchter als besonderes Geschenk angesehen.
❖ Yokai - Magnolien-Prinzessin
❖ Ytoe - Crysanthemen-Prinzessin
❖ Yogun - Lotus-Prinzessin
Bildung
Jedes Kind in Ysai besucht für vier Jahre die Volksschule, um eine Grundausbildung zu erlangen. Dort wird sowohl Lesen und Schreiben, als auch die Grundkenntnisse der Mathematik gelehrt. Eine religiöse Bildung erfolgt ausschließlich innerhalb der Familie und findet in der Schule keinen Platz.
Der Besuch einer weiterführenden Schule ist nicht verpflichtend, wird jedoch von der Regierung unterstützt, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Besonders fähige Kinder werden daher dem kaiserlichen Beraterkreis empfohlen, sofern die Familie nicht in der Lage ist, das Geld für die weitere Bildung zu zahlen. Um diesen Studien nachzugehen, verlassen die Kinder den elterlichen Haushalt und treten in die Dienste des kaiserlichen Palastes. So eröffnen sich zwar einerseits Möglichkeiten für einen sozialen und finanziellen Aufstieg, gleichzeitig bedeutet dies jedoch auch eine Herauslösung aus dem familiären Umfeld.
Militär & Kampf
Ysai besitzt als solches kein stehendes Heer. Dennoch sind sie in der Lage, im Notfall ein Militär zu stellen und die Inseln zu verteidigen. Zu diesem Zweck muss jeder zweitgeborene Sohn einer Familie im Alter von 16 Jahren eine militärische Ausbildung durchlaufen von drei Jahren, um die Verteidigung des Kaiserreichs zu gewährleisten. Für den Ausfall der Arbeitskraft erhält die Familie eine Kompensationszahlung des Kaiserhauses.
Während diese Ausbildung für die Zweitgeborenen verpflichtend ist, können junge Männer, die von dieser Regelung ausgenommen sind, frei entscheiden, ob sie ebenfalls eine solche Ausbildung erhalten und sich militärisch bilden möchten.
Nach der dreijährigen Ausbildung können Krieger als Leibwächter in den Dienst des Kaisers treten. Sie sind sowohl für den Schutz der Kaiserfamilie innerhalb des Palastes zuständig, als auch für deren Eskorte auf Reisen.
Besonders fähige Kämpfer erhalten eine weitreichende militärische Ausbildung und steigen in den Rang eines Beraters auf.
Frauen ist es untersagt, sich an Kriegshandlungen zu beteiligen. Zuwiderhandlung wird hart bestraft und mit Verbannung in die Arbeitsstätten der Jadegebirge geahndet. Jedoch gibt es eine begrenzte Anzahl an Frauen, die eine militärische Ausbildung durchlaufen. Sie stehen als Leibwache im Dienst der Kaiserin und deren Töchter und sind für ihre Eskorte abgestellt. Die Kampfausbildung ist jedoch rudimentär und dient lediglich dem Schutz innerhalb der privaten Gemächer und zu deren Wohlsein. In öffentlichen Bereichen unterstehen sie dem Schutz der kaiserlichen Leibgarde, die aus Männern besteht.
Homosexualität
Homosexualität wird in der Gesellschaft nicht geduldet, ist verpöhnt und offiziell verboten. Die Strafen sind zwar eher gering, der gesellschaftliche Druck und die Ächtung jedoch immens, sodass der Großteil der Bevölkerung so etwas nie preisgeben würde. Selbst, wenn eine solche Beziehung unterhalten wird, versuchen die Beteiligten eine Entdeckung unter allen Umständen zu vermeiden.
Die Stellung der Frau ist im Glauben sehr hoch, denn sie schenkt Leben und spendet Kraft. Dies spiegelt sich jedoch leider wenig im Alltag wider, denn dort hat sie sich dem männlichen Familienoberhaupt unterzuordnen.
Die erstgeborenen Kaisertöchter tragen besondere Zeichen und Titel, denn in den Herrscherfamilien werden Töchter als besonderes Geschenk angesehen.
Bildung
Jedes Kind in Ysai besucht für vier Jahre die Volksschule, um eine Grundausbildung zu erlangen. Dort wird sowohl Lesen und Schreiben, als auch die Grundkenntnisse der Mathematik gelehrt. Eine religiöse Bildung erfolgt ausschließlich innerhalb der Familie und findet in der Schule keinen Platz.
Der Besuch einer weiterführenden Schule ist nicht verpflichtend, wird jedoch von der Regierung unterstützt, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Besonders fähige Kinder werden daher dem kaiserlichen Beraterkreis empfohlen, sofern die Familie nicht in der Lage ist, das Geld für die weitere Bildung zu zahlen. Um diesen Studien nachzugehen, verlassen die Kinder den elterlichen Haushalt und treten in die Dienste des kaiserlichen Palastes. So eröffnen sich zwar einerseits Möglichkeiten für einen sozialen und finanziellen Aufstieg, gleichzeitig bedeutet dies jedoch auch eine Herauslösung aus dem familiären Umfeld.
Militär & Kampf
Ysai besitzt als solches kein stehendes Heer. Dennoch sind sie in der Lage, im Notfall ein Militär zu stellen und die Inseln zu verteidigen. Zu diesem Zweck muss jeder zweitgeborene Sohn einer Familie im Alter von 16 Jahren eine militärische Ausbildung durchlaufen von drei Jahren, um die Verteidigung des Kaiserreichs zu gewährleisten. Für den Ausfall der Arbeitskraft erhält die Familie eine Kompensationszahlung des Kaiserhauses.
Während diese Ausbildung für die Zweitgeborenen verpflichtend ist, können junge Männer, die von dieser Regelung ausgenommen sind, frei entscheiden, ob sie ebenfalls eine solche Ausbildung erhalten und sich militärisch bilden möchten.
Nach der dreijährigen Ausbildung können Krieger als Leibwächter in den Dienst des Kaisers treten. Sie sind sowohl für den Schutz der Kaiserfamilie innerhalb des Palastes zuständig, als auch für deren Eskorte auf Reisen.
Besonders fähige Kämpfer erhalten eine weitreichende militärische Ausbildung und steigen in den Rang eines Beraters auf.
Frauen ist es untersagt, sich an Kriegshandlungen zu beteiligen. Zuwiderhandlung wird hart bestraft und mit Verbannung in die Arbeitsstätten der Jadegebirge geahndet. Jedoch gibt es eine begrenzte Anzahl an Frauen, die eine militärische Ausbildung durchlaufen. Sie stehen als Leibwache im Dienst der Kaiserin und deren Töchter und sind für ihre Eskorte abgestellt. Die Kampfausbildung ist jedoch rudimentär und dient lediglich dem Schutz innerhalb der privaten Gemächer und zu deren Wohlsein. In öffentlichen Bereichen unterstehen sie dem Schutz der kaiserlichen Leibgarde, die aus Männern besteht.
Homosexualität
Homosexualität wird in der Gesellschaft nicht geduldet, ist verpöhnt und offiziell verboten. Die Strafen sind zwar eher gering, der gesellschaftliche Druck und die Ächtung jedoch immens, sodass der Großteil der Bevölkerung so etwas nie preisgeben würde. Selbst, wenn eine solche Beziehung unterhalten wird, versuchen die Beteiligten eine Entdeckung unter allen Umständen zu vermeiden.
Glaube & Religion
Einhergehend mit einigen Wirtschaftsreformen, die der ehemalige Kaiser Kozue Asaka vor etwas mehr als fünfzehn Jahren angestoßen hatte, versuchten die Kaiser auch in anderen Bereichen dem Festland anzunähern. So kam man (mehr oder weniger) zu darüber ein, die Verehrung der Heiligen Mutter auch in Ysaï als allgemeine Staatsreligion zu implementieren. Um den Übergang einfacher zu gestalten, wurden Elemente des alten Glaubens jedoch weiterhin toleriert und blieben teilweise bis heute erhalten. So wird zu besonders hohen Festlichkeiten, wie zum Beispiel der Vermählung eines Kaisers, noch immer dem Großen Drachen gehuldigt und ihm Opfer für eine lange und gute Regentschaft dargebracht.
Außerdem haben viele Familien Ahnenschreine, in denen sie ihren Vorfahren zum Schutz der eigenen Familie Opfergaben bringen.
Außerdem haben viele Familien Ahnenschreine, in denen sie ihren Vorfahren zum Schutz der eigenen Familie Opfergaben bringen.
