Klima: nordisch kalt, viel Schnee
Handelsgüter: Felle, Trophäen, Knochen, Tran, Wal- und Fischfang, Boote
Glaube: Ålgurfem (Götterfamilie)
Ethnie: skandinavisch nordeuropäisch
Namenswahl: nordische Namen
Handelsgüter: Felle, Trophäen, Knochen, Tran, Wal- und Fischfang, Boote
Glaube: Ålgurfem (Götterfamilie)
Ethnie: skandinavisch nordeuropäisch
Namenswahl: nordische Namen
Regierung & Gesellschaft
Køngur - König/Königin regiert Skerið
Fyrste - Fürst/Fürstin regiert das Frón (Fürstentum)
Jarl - Baron/Baronin regiert das Jørð (Baronie)
Arvefyr - Kronprinz
Arvafyr - Kronprinzessin
Arve - Prinz
Arva - Prinzessin
Rað - Berater/Beraterin
Dyrlingur - Göttersprecher
Mønkur - Götterdiener
Fyrste - Fürst/Fürstin regiert das Frón (Fürstentum)
Jarl - Baron/Baronin regiert das Jørð (Baronie)
Arvefyr - Kronprinz
Arvafyr - Kronprinzessin
Arve - Prinz
Arva - Prinzessin
Rað - Berater/Beraterin
Dyrlingur - Göttersprecher
Mønkur - Götterdiener
Rechtssprechung
Strafverfahren
Als Richter - sollte es einen brauchen - fungieren die Jarls. Empfindet der Jarl die Notwendigkeit, kann er den Fall an den Fyrste weiterleiten, der das entsprechende Urteil spricht. Zur Urteilssprechung zählt auch das benennen des Vollstreckers, was entweder der Urteilssprecher selbst oder der Geschädigte/dessen Familie sein kann.
Zu den üblichen Strafen zählen Entschädigungen, entweder durch Geld oder andere Waren, wie Handelsgüter, Vieh oder Arbeitskraft. Auch gern genutzt sind Ehrenstrafen, die je nach Vergehen von einem Schandlauf bis hin zum Pranger variieren können.
Bei wirklich schweren Vergehen kann unter Umständen die Todesstrafe verhängt werden, wobei auch hier je nach schwere des Verbrechens abgewogen wird, wie diese Strafe vollzogen wird. In den meisten Fällen darf der Verurteilte die Art seines Todes wählen, doch in schändlichen Fällen wird ihm dies verwehrt.
Frauenrechte
Frauen und Männer gelten in der Regel als gleichwertig. Ausnahmeregelungen im Strafrecht können gegebenenfalls bei einer Schwangerschaft der Angeklagten auftreten.
Ehe- & Scheidungsrecht
Sind sich Mann und Frau einig, können sie eine Ehe vor den Göttern schließen. Über den Familiennamen wird sich gemeinsam geeinigt, wobei meist der ehrvollere Name angenommen wird. Im Adel nehmen deshalb oft die Frauen den Namen der Männer an, es sei denn, sie haben sich das Recht auf ihren Namen verdient. In diesen Fällen können sie auf ihren eigenen Namen bestehen. Werden sich beide Parteien nicht einig, kann darum gekämpft werden.
Da die Ehe vor den Göttern geschlossen wird, muss ein Dyrlingur anwesend sein und es werden Opfergaben dargeboten. Es gibt einen - mehr oder weniger - festen Ritualablauf, an den sich vor allem mit steigendem Rang gehalten werden sollte.
Es ist in der Regel ein Bund fürs Leben und kann nur mit triftigem Grund geschieden werden. Dazu zählen Untreue, Ehr- oder Kinderlosigkeit. Andere Gründe können im Einzelfall einem Dyrlingur vorgetragen werden, auf dass die Götter über den Fortbestand der Ehe richten mögen.
Erbrecht & Adoption
Da in Skerið Frauen und Männer gleichgestellt sind, erbt in einem Todesfall zunächst der Partner und anschließend das erstgeborene Kind (egal welchen Geschlechts). Kann das erstgeborene Kind das Erbe nicht antreten, weil es bereits zu diesem Zeitpunkt verstorben oder anderweitig unfähig ist, fällt das Erbe nicht an dessen Partner, sondern das erstgeborene Kindeskind. Gibt es keine, fällt das Erbe an das zweitgeborene Kind, oder dessen Kindeskinder, usw.
Fallen mehrere Titel oder Ländereien auf ein Kind, erhält es den höheren Rang und das entsprechende Land und das andere Erbe fällt an den nächsten in der Erbreihenfolge.
In Fällen, in denen der erbende Partner nicht ursprünglich aus Skerið stammt, kann das erstgeborene Kind Anspruch auf das Erbe erheben.
Adoptierte Kinder erben gleichberechtigt mit eigenen Kindern je nach der Reihenfolge. Ist das adoptierte Kind der erste Erbe, kann der nächsterbende Bluterbe das Recht anfechten.
Eine Adoption gilt als Rechtsgültig, wenn sie mindestens vor dem Jarl/Fyrste öffentlich gemacht wurde.
Als Richter - sollte es einen brauchen - fungieren die Jarls. Empfindet der Jarl die Notwendigkeit, kann er den Fall an den Fyrste weiterleiten, der das entsprechende Urteil spricht. Zur Urteilssprechung zählt auch das benennen des Vollstreckers, was entweder der Urteilssprecher selbst oder der Geschädigte/dessen Familie sein kann.
Zu den üblichen Strafen zählen Entschädigungen, entweder durch Geld oder andere Waren, wie Handelsgüter, Vieh oder Arbeitskraft. Auch gern genutzt sind Ehrenstrafen, die je nach Vergehen von einem Schandlauf bis hin zum Pranger variieren können.
Bei wirklich schweren Vergehen kann unter Umständen die Todesstrafe verhängt werden, wobei auch hier je nach schwere des Verbrechens abgewogen wird, wie diese Strafe vollzogen wird. In den meisten Fällen darf der Verurteilte die Art seines Todes wählen, doch in schändlichen Fällen wird ihm dies verwehrt.
Frauenrechte
Frauen und Männer gelten in der Regel als gleichwertig. Ausnahmeregelungen im Strafrecht können gegebenenfalls bei einer Schwangerschaft der Angeklagten auftreten.
Ehe- & Scheidungsrecht
Sind sich Mann und Frau einig, können sie eine Ehe vor den Göttern schließen. Über den Familiennamen wird sich gemeinsam geeinigt, wobei meist der ehrvollere Name angenommen wird. Im Adel nehmen deshalb oft die Frauen den Namen der Männer an, es sei denn, sie haben sich das Recht auf ihren Namen verdient. In diesen Fällen können sie auf ihren eigenen Namen bestehen. Werden sich beide Parteien nicht einig, kann darum gekämpft werden.
Da die Ehe vor den Göttern geschlossen wird, muss ein Dyrlingur anwesend sein und es werden Opfergaben dargeboten. Es gibt einen - mehr oder weniger - festen Ritualablauf, an den sich vor allem mit steigendem Rang gehalten werden sollte.
Es ist in der Regel ein Bund fürs Leben und kann nur mit triftigem Grund geschieden werden. Dazu zählen Untreue, Ehr- oder Kinderlosigkeit. Andere Gründe können im Einzelfall einem Dyrlingur vorgetragen werden, auf dass die Götter über den Fortbestand der Ehe richten mögen.
Erbrecht & Adoption
Da in Skerið Frauen und Männer gleichgestellt sind, erbt in einem Todesfall zunächst der Partner und anschließend das erstgeborene Kind (egal welchen Geschlechts). Kann das erstgeborene Kind das Erbe nicht antreten, weil es bereits zu diesem Zeitpunkt verstorben oder anderweitig unfähig ist, fällt das Erbe nicht an dessen Partner, sondern das erstgeborene Kindeskind. Gibt es keine, fällt das Erbe an das zweitgeborene Kind, oder dessen Kindeskinder, usw.
Fallen mehrere Titel oder Ländereien auf ein Kind, erhält es den höheren Rang und das entsprechende Land und das andere Erbe fällt an den nächsten in der Erbreihenfolge.
In Fällen, in denen der erbende Partner nicht ursprünglich aus Skerið stammt, kann das erstgeborene Kind Anspruch auf das Erbe erheben.
Adoptierte Kinder erben gleichberechtigt mit eigenen Kindern je nach der Reihenfolge. Ist das adoptierte Kind der erste Erbe, kann der nächsterbende Bluterbe das Recht anfechten.
Eine Adoption gilt als Rechtsgültig, wenn sie mindestens vor dem Jarl/Fyrste öffentlich gemacht wurde.
Allgemeines
Bildung
Das einfache Volk lernt die Gesetze und Götterwissen in ihren Familien, sonst richtet sich das Erlernen weiterer Fähigkeiten ganz nach dem Haushalt und der Arbeit der Familie.
Höhere Bildung (Lesen, Schreiben, Rechnen, etc) ist den höheren Kreisen vorbehalten und wird dort meist von ausgewählten Gelehrten gelehrt.
Militär & Kampf
Eine gewisse Grundausbildung im Kämpfen findet wenigstens in der Unterschicht oft allein schon zu Zwecken der Selbstverteidigung statt. Dabei wird selten ein Unterschied zwischen Mädchen oder Jungen gemacht.
Je höher die Kreise, desto weniger besteht die Notwendigkeit für Frauen das Kämpfen zu erlernen, wobei es ihnen durchaus nicht verwehrt wird, wenn sie sich dazu berufen fühlen. Adelige Frauen dürfen also ebenso zum Schwert greifen, wie adelige Männer, müssen dabei allerdings ihren Pflichten dennoch weiterhin nachkommen.
Homosexualität
Einen gleichgeschlechtlichen Partner zu haben ist in Skerið weder erlaubt noch üblich. In den meisten Fällen wird eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft mindestens für Aufruhr und Meidung sorgen, um den Zorn der Götter nicht auf sich zu ziehen. Bei öffentlicher Zurschaustellung könnte es zu einem Strafverfahren kommen, wobei die Strafen dafür eher gering gehalten sind.
Vor allem in den höheren Kreisen und unter Kriegern ist es nicht gern gesehen. In Adelskreisen muss für einen Erben gesorgt sein, wobei eine gleichgeschlechtliche Affäre den entsprechenden Partner verschmähen könnte und mindestens ein valider Scheidungsgrund wäre.
Bestattung
Für gewöhnlich werden die Körper noch einige Stunden bis Tage aufbewahrt, bis sich jeder von ihnen verabschieden konnte. Dann werden sie je nach Region rituell verbrannt oder bestattet.
Das einfache Volk lernt die Gesetze und Götterwissen in ihren Familien, sonst richtet sich das Erlernen weiterer Fähigkeiten ganz nach dem Haushalt und der Arbeit der Familie.
Höhere Bildung (Lesen, Schreiben, Rechnen, etc) ist den höheren Kreisen vorbehalten und wird dort meist von ausgewählten Gelehrten gelehrt.
Militär & Kampf
Eine gewisse Grundausbildung im Kämpfen findet wenigstens in der Unterschicht oft allein schon zu Zwecken der Selbstverteidigung statt. Dabei wird selten ein Unterschied zwischen Mädchen oder Jungen gemacht.
Je höher die Kreise, desto weniger besteht die Notwendigkeit für Frauen das Kämpfen zu erlernen, wobei es ihnen durchaus nicht verwehrt wird, wenn sie sich dazu berufen fühlen. Adelige Frauen dürfen also ebenso zum Schwert greifen, wie adelige Männer, müssen dabei allerdings ihren Pflichten dennoch weiterhin nachkommen.
Homosexualität
Einen gleichgeschlechtlichen Partner zu haben ist in Skerið weder erlaubt noch üblich. In den meisten Fällen wird eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft mindestens für Aufruhr und Meidung sorgen, um den Zorn der Götter nicht auf sich zu ziehen. Bei öffentlicher Zurschaustellung könnte es zu einem Strafverfahren kommen, wobei die Strafen dafür eher gering gehalten sind.
Vor allem in den höheren Kreisen und unter Kriegern ist es nicht gern gesehen. In Adelskreisen muss für einen Erben gesorgt sein, wobei eine gleichgeschlechtliche Affäre den entsprechenden Partner verschmähen könnte und mindestens ein valider Scheidungsgrund wäre.
Bestattung
Für gewöhnlich werden die Körper noch einige Stunden bis Tage aufbewahrt, bis sich jeder von ihnen verabschieden konnte. Dann werden sie je nach Region rituell verbrannt oder bestattet.
Glaube & Religion
Die Saga der Ålgurfem
Der Allvater Ålger erschuf alles Leben, darunter auch die anderen Götter, die seine ersten Kinder waren. Diese erschufen die Menschen und Tiere und baten den Ålger, ihnen Leben einzuhauchen. Seitdem wachen sie über die Menschen und ihre Belange.
Mold schenkt den Menschen ihre Fruchtbarkeit. Krús sorgt dafür, dass die Familie überleben kann, während Hilður für ihren Schutz sorgt, bis Rati an ihre Tür klopft, wenn es an der Zeit ist, den Kreislauf von vorn zu beginnen.
Von ihm werden sie zu Ålger geführt, der über ihr Leben richtet und sie entsprechend ihrer Taten in ein neues Leben schickt. War jemand also besonders unehrenhaft, muss er damit rechnen ein besonders hartes oder ungerechtes Leben zu führen, wohingegen die ehrenhaften Menschen mit Wohlwollen belohnt werden.
Das Leben wird am Herzen gemessen. Besitzt ein Körper kein Herz mehr, hat er kein Leben vorzuweisen und kann nicht gerichtet werden und wird deshalb nicht wieder dem Kreislauf zugefügt.
Der Allvater Ålger erschuf alles Leben, darunter auch die anderen Götter, die seine ersten Kinder waren. Diese erschufen die Menschen und Tiere und baten den Ålger, ihnen Leben einzuhauchen. Seitdem wachen sie über die Menschen und ihre Belange.
Mold schenkt den Menschen ihre Fruchtbarkeit. Krús sorgt dafür, dass die Familie überleben kann, während Hilður für ihren Schutz sorgt, bis Rati an ihre Tür klopft, wenn es an der Zeit ist, den Kreislauf von vorn zu beginnen.
Von ihm werden sie zu Ålger geführt, der über ihr Leben richtet und sie entsprechend ihrer Taten in ein neues Leben schickt. War jemand also besonders unehrenhaft, muss er damit rechnen ein besonders hartes oder ungerechtes Leben zu führen, wohingegen die ehrenhaften Menschen mit Wohlwollen belohnt werden.
Das Leben wird am Herzen gemessen. Besitzt ein Körper kein Herz mehr, hat er kein Leben vorzuweisen und kann nicht gerichtet werden und wird deshalb nicht wieder dem Kreislauf zugefügt.
