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/inc/plugins/cookielaw.php(272) : eval()'d code 14 errorHandler->error_callback
/inc/plugins/cookielaw.php 272 eval
/inc/class_plugins.php 142 cookielaw_global_intermediate
/global.php 100 pluginSystem->run_hooks
/lexicon.php 3 require_once
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Ehe- & Scheidungsrecht
Al'Asfaram
Die Ehe wird vor den Göttern geschlossen und gilt als besonders heilig. Frauen gelten mit 15 Jahren als heiratsfähig, Jungen mit 16 Jahren. Der Mann kann sich im Falle von Kinderlosigkeit, anhaltendem Ungehorsam, oder Untreue wieder scheiden lassen. Frauen steht dieses Recht nicht zu.

Elothian
Der Mann bestimmt über das Handeln der Frau, da man sie nicht in der Lage sieht, eigenständige Entscheidungen bezüglich ihres Lebens zu treffen.
Das Wort eines Mannes gilt stets mehr, als das einer Frau. Bezichtigt er seine Frau des Ehebruches, so steht sein Wort über dem der Frau. Es steht dem Mann frei, sich in diesem Fall scheiden zu lassen, oder eine gerichtliche Bestrafung zu verlangen, um die ihm zugefügte Schande zu vergelten. Dann wird die Ehe nicht geschieden. Tritt der Fall der Scheidung ein, wird die Frau verstoßen und muss auf die Gnade ihrer Geburtsfamilie hoffen, oder in eines der Armenhäuser eintreten. Eine Frau hat keinerlei Rechtsanspruch, sollte ihre Mann sie betrügen. Allerdings ist auch dies ein gesellschaftliches Stigma. Ausgenommen hiervon ist der Besuch eines Bordelles, da die Frauen dort nicht als ehrbar angesehen werden und damit auch keine schändliche Handlung vorliegt.

Auch Kinderlosigkeit in der Ehe kann ein Scheidungsgrund sein. Fordert der Mann dieses, kann die Frau in ihre Geburtsfamilie zurückkehren oder in ein Kloster eintreten. Die Heilige Mutter wird sich ihrer annehmen. Kinderlosigkeit wird nicht als Schuld der Frau angesehen, sondern als Wille der Mutter, sodass die Frau keinen sozialen Abstieg zu fürchten hat. Allerdings kann sie kein weiteres Mal heiraten, sondern muss ledig bleiben.

Fódla
Mädchen können mit 16 Jahren und Jungen mit 17 Jahren heiraten. Bei Mädchen ist es meist etwas üblicher, jung zu heiraten, aber normalerweise wartet man bis 18-20; vor allem bei Männern ist es üblicher mit Anfang bis Mitte 20 zu heiraten. Eine Scheidung ist von beiden Seiten möglich, allerdings ist das Ziel einer Ehe auf Lebzeiten zusammenzubleiben, weshalb dieses Recht nur in Notfällen genutzt wird. Die Aufteilung der Güter ist in Gerichtstexten festgelegt und im Zweifelsfall wird noch einmal während der Scheidung über einen Richter nachgeholfen.
Übliche Scheidungsgründe einer Frau von einem Mann könnten Trunkenheit oder Untreue sein, dass er nicht für angemessenen Schutz für Frau und Familie sorgt, gegen die Interessen der Frau handelt, ihre Güter verscherbelt, oder auch Kinderlosigkeit. Übliche Scheidungsgründe eines Mannes von einer Frau könnten Fremdgehen, das verschleudern von Geld, oder Kinderlosigkeit sein. Allerdings können auch andere Gründe genannt werden, wenn die Scheidung einvernehmlich geschieht.

Ilyria
Das Mindestalter für die Ehe liegt für Mädchen bei 16 Jahren und für Jungs bei 17 Jahren. Scheidungen sind nicht möglich. Annullierung einer Ehe gibt es hier nur mit triftigem Grund, dazu zählt vor allem Kinderlosigkeit. Sie wird als Entscheidung der Mutter angesehen, beide Partner können danach erneut heiraten, allerdings gilt bei Zweitehe dann Kinderlosigkeit nicht mehr als Scheidungsgrund. Der Mann muss in diesem Fall einen anderen Erben bestimmen. Ein weiterer Scheidungsgrund ist der Ehebruch der Frau mit einem anderen Mann - obwohl Fremdgehen eines Mannes mit einer ehrbaren Frau ebenfalls als verpönt gilt ist es kein Annulierungsgrund.

Nilaos
Fühlt sich eine Person zu einer anderen hingezogen, kann man versuchen die Gunst der anderen Person zu gewinnen und sie schließlich erwählen. Erwählt sie einen ebenfalls, kann ein Bund geschlossen werden, er einer üblichen Ehe ähnlich ist. Es wird vom Upoko um die Gunst der Natur gebeten und vom Kaiarahi als geltend erklärt. Da er allerdings nicht vor irgendwelchen Göttern geschlossen wird, kann er bei bedarf auch wieder gelöst werden – wobei das eher unüblich ist, da man diesen Bund nicht unbedacht eingeht.
Dieser Bund kann von jedem eingegangen werden, der von Nilaos stammt, egal aus welchem Volk und egal von welchem Geschlecht. Gleichgeschlechtlichen Partnern ist der Bund also ebenfalls erlaubt, ist aber nicht unbedingt üblich. Verboten sind hingegen Verbindungen mit Ungläubigen von außen. Sie werden mit Verbannung bestraft.

Skerið
Sind sich Mann und Frau einig, können sie eine Ehe vor den Göttern schließen. Über den Familiennamen wird sich gemeinsam geeinigt, wobei meist der ehrvollere Name angenommen wird. Im Adel nehmen deshalb oft die Frauen den Namen der Männer an, es sei denn, sie haben sich das Recht auf ihren Namen verdient. In diesen Fällen können sie auf ihren eigenen Namen bestehen. Werden sich beide Parteien nicht einig, kann darum gekämpft werden.
Da die Ehe vor den Göttern geschlossen wird, muss ein Dyrlingur anwesend sein und es werden Opfergaben dargeboten. Es gibt einen - mehr oder weniger - festen Ritualablauf, an den sich vor allem mit steigendem Rang gehalten werden sollte.
Es ist in der Regel ein Bund fürs Leben und kann nur mit triftigem Grund geschieden werden. Dazu zählen Untreue, Ehr- oder Kinderlosigkeit. Andere Gründe können im Einzelfall einem Dyrlingur vorgetragen werden, auf dass die Götter über den Fortbestand der Ehe richten mögen.

Ysaï
Handlungen, die Leib und Seele der Frau angreifen und belasten, werden bestraft und können eine Scheidung der Ehe zufolge haben, wenn die Frau dies wünscht. Tritt dieser Fall ein, kehrt sie in den Haushalt der Geburts-Familie zurück. Sofern keine Angehörigen mehr am Leben sind, tritt die Frau in die Gemeinschaft des Drachen ein, in deren Mitte sie lebt. Es steht ihr frei, erneut zu heiraten, oder ihren Lebensabend in der Gemeinschaft zu verbringen.