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/inc/plugins/cookielaw.php(272) : eval()'d code 14 errorHandler->error_callback
/inc/plugins/cookielaw.php 272 eval
/inc/class_plugins.php 142 cookielaw_global_intermediate
/global.php 100 pluginSystem->run_hooks
/lexicon.php 3 require_once
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Ritter
Allgemeines
In den Ländern Elothian und Ilyria kann der Titel eines Ritters verliehen werden. Hierbei ist eine adlige Herkunft nicht zwingend notwendig, auch ein Bürger kann in den Ritterstand erhoben werden, sofern er die notwedge Ausbildung durchlaufen hat und über die finanziellen Mittel verfügt.
Können diese Mittel nicht selbstständig aufgebracht werden, besteht die Möglichkeit, dass ein Herrscher für diese Finanzierung eintritt. Der Stand des Geldgebers hat keinen Einfluss auf die gesellschaftliche Position des Ritters. Dieser wird allein über Taten und Verdienste generiert.

In erster Instanz ist ein Ritter stets seinem König Untertan. Wird ein Befehl aus dem Königshaus erlassen, ist diesem immer Folge zu leisten. Generell nehmen sie ihre Anweisungen von den jeweiligen Fürsten oder Baronen entgegen und stehen in deren Diensten. Zwar hat ein Fürst mehr Befehlsgewalt, als ein Baron, jedoch kann er nicht frei über die Resourcen seiner Barone verfügen und hat stets Rücksprache mit diesen zu halten.

Ausbildung
Die Ausbildung zum Ritter umfasst insgesamt 14 Jahre. Mit 7-8 Jahren tritt ein Junge als Page in den Dienst eines Ritters, der fortan Sorge für ihn trägt und ihn über die gesamte Lehrzeit hinweg begleitet. Ihm werden neben den militärischen Grundlagen vor allem auch höfisches Benehmen und eine allgemeine Bildung zuteil. Mit 14 Jahren geht er über in den Rang des Knappen. Die Inhalte seiner Ausbildung verlagern sich un primär in den militärischen Bereich. Esw ird theoretische Kriegsführung gelehrt und vor allem die praktische Kampfkunst.

Um in den Stand eines Ritters erhoben zu werden, muss sich der Knappe besonders verdient machen. Diese Verdienste sind recht vielfältig und reichen vom Schutz Bedürftiger bis hin zu geleistetem Kriegsdienst. Die Ritterwürde wird ausschließlich vom König des Landes verliehen, ein Fürst oder Baron ist hierzu nicht befugt.

Königsgarde
In den Dienst der Königsfamilie und dessen Familie wird man berufen. Der König selbst wählt die Mitglieder der Leibgarde aus. In diese Gunst kommt man durch besondere Verdienste für Land und Krone. Primär sind damit Aufgaben zum Schutz von Leib und Leben der Königsfamilie verbunden und nicht selten nehmen sie auch einen wichtigen Platz im militärischen Beraterkreis des Königs ein. Darüber hinaus obliegt ihnen die militärische und kriegerische Ausbildung der männlichen Familienmitglieder und deren Gefolge.
Damit neben sie unter den Rittern eine Sonderstellung am königlichen Hof ein. Auch als Mitglied der Königsgarde ist eine adlige Herkunft nicht zwingend notwendig. Die Ehrung erfolgt ausschließlich anhand der besonderen Verdienste. Zu offiziellen Anlässen trägt die königliche Garde einen in der Landesfarbe Purpur gefütterten Umhang.