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/inc/plugins/cookielaw.php 272 eval
/inc/class_plugins.php 142 cookielaw_global_intermediate
/global.php 100 pluginSystem->run_hooks
/lexicon.php 3 require_once
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Fódla
Klima: insular (irisch/englisch)
Handelsgüter: Handelsschiffe, Wollstoffe, Nutzvieh, Edelmetalle & Eisen
Glaube: Die heiligen Vier
Ethnie: kaukasisch (sehr hell, oft sommersprossig)
Namenswahl: irisch, walisisch & schottisch

Regierung & Gesellschaft
ruirí - König | ruirigan - Königin
tánaise - Kronprinz/Kronprinzessin
rí túath - Fürst | rígan túath - Fürstin
teyrn - Baron | teyrnes - Baronin
tríath - Prinz (jeder Sohn/Bruder/Neffe eines Königs/Fürst/Barons)
tríathben - Prinzessin (jede Tochter/Schwester/Nichte eines Königs/Fürst/Barons)

Rechtssprechung
Stafverfahren
In Fódla wird eine Strafe monetär vergolten, je nach Verbrechen und höhe der Strafe muss ein Geldpreis an das Opfer gezahlt werden. Kann der Täter das Geld nicht allein aufbringen, muss dessen Familie für ihn einstehen. Tritt der Fall ein, dass keine Familie vorhanden ist oder diese ebenfalls nicht in der Lage ist, die Geldsumme zu entrichten, wird der Sträfling in den Stand eines fuidir - also eines Hörigen - versetzt. Um die Schuld zu begleichen werden sie dann entweder in die Familie des Opfers aufgenommen oder ein anderer Bürger mit entsprechenden finanziellen Mitteln kann für den Täter einstehen und die Strafe übernehmen. Der Hörige tritt dann automatisch in dessen Dienst und arbeitet seine Schuld dort ab. Weigert sich die Familie, den Täter aufzunehmen und es findet sich niemand, der die Strafe übernimmt, wird er in den Dienst der herrschenden Instanz gestellt.
Die Zeitspanne für die abzuarbeitende Geldsumme wird von einem Richter festgelegt, Der Hörige arbeitet in dieser Zeit unentgeltlich und hat keinen Anspruch auf Vergütung seiner Arbeit, allerdings müssen Verpflegung, Obdach und Kleidung für diesen Zeitraum gestellt werden. Sobald seine Strafe vergolten ist, ist der fuidir wieder ein normaler Teil der Gesellschaft und wird auch als solcher behandelt. Sollte die zu entrichtende Geldsumme bereits vorher aufgebracht werden, kann der Täter auch schon vorher aus dieser Tätigkeit entlassen werden.

gerichtliche Institutionen
Die Rechtssprechung obliegt einem Richter und dessen Gehilfen. Ihr Verwaltungsbereich umfasst jeweils ein Herrschaftsgebiet und geht mit absteigender Entscheidungsgewalt einher. Ein Richter am königlichen Hof steht in der Hierarchie über einem solchen, der einem Fürsten oder einem Baron untersteht.
Die Anzahl der Gehilfen richtet sich nach der Bevölkerungszahl. Sie können Recht in einfachen Belangen sprechen und, wenn ein Urteil nicht direkt gesprochen werden kann, werden die Delinquenten in die Obhut eines Richtergehilfen in einem Gefängnis überstellt. Solche Gefängnisse dienen nur der kurzweiligen Unterbringung eines Angeklagten und sind nicht als eigene Strafe zu verstehen.
Taten, die den fódlanischen Glauben antasten, werden von Priestern verfolgt und fallen nicht in die Verantwortung eines weltlichen Richters. Diese Art von Vergehen können auch nicht mit Geld aufgewogen und aus der Welt geschafft werden. Stattdessen sollen Gebete und vor allem Arbeit zum Wohle der Gemeinschaft und Sühne den Täter wieder auf den rechten Weg geleiten.

Frauenrechte
Frauen ist es möglich, höhere Positionen im Bereich der Kirche oder Bildung erlangen. So ist es ihnen zum Beispiel gestattet als Tutorinnen oder Erzieherinnen für Mädchen von Stand zu arbeiten. Das traditionelle Frauenbild entspricht in Fódla eher der Haus- und Ehefrau, bzw. gehen sie ihrem Vater und später Mann in dessen Beruf helfend zur Hand. Allerdings gibt es aufgrund des Erbrechts und mit Einverständnis der einer Familie vorstehenden Männer inzwischen auch einige arbeitende Frauen. Das Erlernen und Ausüben eines eigenständigen Berufes ist jedoch nur mit deren Erlaubnis möglich. Üblich ist es jedoch nicht, die Arbeitskraft wird nicht selten im familiären Betrieb benötigt.

Das Führen einer Waffe ist für Frauen zwar nicht verboten, gilt als gesellschaftlich jedoch absolut verpönt. Fianna nehmen keine Frauen auf und auch keine fódlanische Söldnertruppe würde jemals eine Frau als Kämpferin mitnehmen. Sofern sie danach streben können sie ihre Kräfte jedoch auf Turnieren und anderen Wettkämpfen messen, wenn sich eine Mitstreiterin für solche findet.

Ehe- & Scheidungsrecht
Mädchen können mit 16 Jahren und Jungen mit 17 Jahren heiraten. Bei Mädchen ist es meist etwas üblicher, jung zu heiraten, aber normalerweise wartet man bis 18-20; vor allem bei Männern ist es üblicher mit Anfang bis Mitte 20 zu heiraten. Eine Scheidung ist von beiden Seiten möglich, allerdings ist das Ziel einer Ehe auf Lebzeiten zusammenzubleiben, weshalb dieses Recht nur in Notfällen genutzt wird. Die Aufteilung der Güter ist in Gerichtstexten festgelegt und im Zweifelsfall wird noch einmal während der Scheidung über einen Richter nachgeholfen.
Übliche Scheidungsgründe einer Frau von einem Mann könnten Trunkenheit oder Untreue sein, dass er nicht für angemessenen Schutz für Frau und Familie sorgt, gegen die Interessen der Frau handelt, ihre Güter verscherbelt, oder auch Kinderlosigkeit. Übliche Scheidungsgründe eines Mannes von einer Frau könnten Fremdgehen, das verschleudern von Geld, oder Kinderlosigkeit sein. Allerdings können auch andere Gründe genannt werden, wenn die Scheidung einvernehmlich geschieht.

Erbrecht
- Jungs haben Vorrang in der direkten Verwandtschaft. [Zuerst erbt der Sohn oder dessen ältester Männlicher Nachkomme. Sonst in Reihenfolge: ältester Bruder (oder dessen ältester Nachkomme) ], Vater. Wenn es auf diesen ebenen keine lebenden, männlichen Verwandten gibt, erbt die älteste Tochter(+Familie) (Schwester(+Familie), Mutter) - Wenn keine Söhne vorhanden sind kann in nicht-adligen Familien die Tochter das Vermögen Erben und je nach Beruf den Beruf weiter ausüben, wenn das Testamentlich festgehalten wird (man überspringt also Familie von Großvater und Bruder). [Sollte ein männlicher Erbe noch nicht volljährig sein, kann ein Vertreter ernannt werden, der sich um den Besitz/die Arbeit/etc kümmert, bis der Junge volljährig ist. Dies kann auch die Mutter übernehmen]

Allgemeines
aicce - Erziehung/Ausbildung
Die Fürstenkinder werden an den Königshof geholt - Mädchen von 6-15 und Jungs von 6-17 - um gemeinsam mit den anderen Fürstenkindern und den Königskindern aufzuwachsen. In den Baronien ist es üblich den Erstgeborenen und die Mädchen, oder aber zumindest die Erstgeborene, in anderen Häusern (Fürsten- oder Baronenhäusern) erziehen zu lassen, damit sie Beziehungen und Verbindungen sammeln können und man im Zweifelsfall einen geeigneten Ehepartner finden kann. Nachgeborene Söhne können aus den gleichen Gründen in die Erziehung an einen anderen “Hof” geschickt werden, aber es ist ebenso üblich, sie zuhause aufzuziehen.

Homosexualität
Gleichgeschlechtliche Liebe wird nicht strafrechtlich verfolgt, ist gesellschaftlich jedoch definitiv verpönt. Grundsätzlich ist es jedem selbst überlassen, was er hinter verschlossenen Türen tut und wen er liebt, in der Öffentlichkeit sollte man sich jedoch besser nicht zu seiner Homosexualität bekennen, denn dies kann im Zweifel den Verlust des gesellschaftlichen Status’ bedeuten.

Militär & Kampf
- Gruppe von Kämpfern, die oft in kleineren Truppen gemeinsam fungieren, die für die allgemeine Sicherheit der Straßen/Ländereien/Städte zuständig sind und in Kriegszeiten auch zur Verteidigung des Landes herangezogen werden können. Sie sind quasi die Ausführende Gewalt der Richter. - Es ist nicht unüblich, dass jüngere Adelssöhne, oder Adelssöhne die noch nicht in ihr Erbe gekommen sind, sich eine zeitlang den Fianna anschließen, um ihre Kampfkunst zu verbessern und etwas Gutes für die Gesellschaft zu tun. Allerdings kann jeder Mann den Fianna beitreten, wenn er dies wünscht und sich als fähig erweist (dies gilt sowohl für alle Stände innerhalb Fodlas als auch für ‘Fremde’ die sich in Fodla ein Leben aufbauen möchten) - werden von Baronen/Fürsten/König mit Mitteln versorgt, sind aber unabhängig insofern dass sie nicht als eigene “Soldaten” fungieren und ähnlich wie Söldner aufträge für privatpersonen annehmen können. - können wählen ob sie in einer Stadt quasi als Stadtwache postiert werden oder durch das Land ziehen und “hotspots” absuchen. - Meist gewährt man Fianna mit Familie einen stationären Platz in einer Stadt, um die Familie unterstützen zu können, Familienlose Fianna sind eher dazu angehalten die Straßen und Ländereien zu sichern. - Je nach Knappheit kann es aber auch sein, dass ein Fian mit Familie auf “Außenaufträge” gehen muss und eine Weile von seiner Familie getrennt ist - Es gibt keine Feste Trainingszeit für Fianna - man wird je nach Können ausgebildet und eingesetzt, neuere Mitglieder werden einer Kleingruppe zugeteilt, die einen Trainieren und mit denen man gemeinsam entscheiden kann, wie lange das Training dauern soll und wann man sich bereit fühlt, alleine oder in einer eigenen Gruppe stationiert zu werden. - Nur Männer können den Fianna beitreten. Mindesteintrittsalter ist 17 Jahre, das offizielle Erwachsenenalter für Junge Männer - außerhalb des Landes werden sie standesmäßig oft mit Rittern gleichgesetzt

- Frauen die Kampfkunst beherrschen werden nicht strafrechtlich verfolgt, allerdings gilt es als absolut verpöhnt. Fianna nehmen keine Frauen auf und auch keine Fódlanische Söldnertruppe würde jemals eine Frau als Kämpferin mitnehmen. Sie können tournieren und anderen Kämpfen nicht beitreten.


Glaube & Religion
Glaubenshierarchie
- Rat der ard-fili - Ein männl. & weibl. ard-file pro Fürstentum (incl Mide), Anführer des Glaubens - fili. - Voll ausgebildete Ritualführer (m/w), mehrere unter den ard-file in den Hauptstädten, und pro Baronie mindestens einen. + einige Wandernde file, die regelmäßig abgelegenere Orte aufsuchen - felmac -- Novize/ file-in-ausbildung

Mythologie/Entstehungsgeschichte
- Aus den Nebeln kamen Morrigan + Lugh, Nuada und Brigit mit den Schätzen und magischen Fähigkeiten ihrer Ahnen um Fodla zu besiedeln. Sie fanden Fodla als fruchtbares, Unbewohntes Land und waren Glücklich. - brigs tochter Fodlais sah, dass sie nicht für immer dort leben würden, dass bald Menschen kommen würden die den Platz dringender nötig hatten als sie - Die Menschen kamen aus dem Westen (hier coole Namen einfügen) - sie baten erst nur um einen Platz und bekamen Ynys. Sie waren abgeranzt und ausgehungert, ohne fähigkeiten und grundlage. So gaben die Tuatha ihnen und lehrten sie. Als Lehrer und helfer waren die Tuatha schon damals hoch verehrt. aber ihre Kinder wurden zahlreicher und so breiteten sie sich bald überall aus Genug platz war für beide Völker nicht mehr. Obwohl viele der Tuatha De dagegen waren ihre Heimat aufzugeben, hörte Nuada auf die Tochter von Brigid, die großes Blutvergießen auf beiden seiten hervorsagte, wenn keine Lösung gefunden würde.

- Kind von Morrigan und Nuada der durch die Schleier trat und die anderswelt fand, man fand bald heraus, dass nur die Tuatha de dort hingehen konnten - Menschen konnten nur mit ihrer Hilfe dort hin und wieder zurückkommen, und da sie im gegensatz zu den Tuatha altern, war dies ein schwieriges unterfangen. so einigte man sich darauf dass die Tuatha die “world below and beyond” beziehen würden. - Die Menschen halfen und gaben die hälfte ihrer besitztümer um es den Tuatha zu erleichtern, auch sie waren froh um das fehlende blutvergießen, so ging man im “glücklichen” auseinander. - aber einige tuatha wollten es nicht wahrhaben, dass sie IHR land aufgegeben hatten - so übertraten sie immer wieder die Grenze um bei den Menschen unheil anzurichten. - schlechte ernten, stürme, überflutungen blah. // → dahingegen versuchten andere es wieder gut zu machen, und faszination mit menschen führte dazu, dass sie sich immer mal wieder mit menschen einließen, manche mit zu sich nahmen, anderen besondere gifts zusprechen (talente - musik, poesie, blah)

- so leben sie noch heute als above and beyond. an bestimmten tagen wird gesagt der schleier zur anderswelt sei besonders dünn und man könne die tuatha bitten, sollte ihnen gaben bringen um die unruhestifter unter ihenn sanft zu stimmen und um den helfern zu danken blabla.

Rituale und Glaubenshintergründe?!
- Ein mal wöchentlich (Sonntag) Zusammenkunft an Ritualstätte (in Dörflichen Regionen häufig im Freien, in Städten gibt es quasi “Tempel” aus Stein, auch um gerade gehobene Gesellschaft nicht im Regen stehen zu lassen. Anbetung der Vier, je nach derzeitiger Notlage vielleicht auch einer der Kinder. Besondere anbetung des Gottes, dessen Jahreszeit es ist. - Viele kleine Rituale, zB Milch oder Nahrung für die aes sidhe (die Vier und ihre Kinder und Diener) rausstellen - je nach Bitte / Gebet wendet man sich an denjenigen der Vier der am Ehesten mit dem Gebiet zu tun hat.

Hauptgötter + Feste:
(Feste werden nach Sonnenuntergang des “Vortages” und bis zum nächsten Tag gefeiert) Göttin: Morrigan Zuständigkeit: Krieg, Rechtsprechung, magic, wild animals of prey, air, violent death Festtag: Samhain ( 28 Okt / 1 Nov) - Anfang des Glaubensjahres
Göttin: Brigit Zuständigkeit: - healing, craft, travel, fire, wild non-predatory animals, Festtag: Imbolc (28 Jan / 1 Feb) Gott: Nuada
Zuständigkeit: adel, water, animals of the sea, domestic animals of prey,poetry, learning, non-violent death Festtag: Beltaine (28 April / 1 Mai) Gott: Lugh Zuständigkeit: Festtag: Lughnasa (28 Juli / 1 August) Gott: -, fertility, growth, earth, domestic non-predatory animals, Zuständigkeit: Festtag: - dazu viele (lokale oder wirkungskreis-beschränkte) nebengötter - Die entweder als Kinder oder Bedienstete der Vier bezeichnet werden