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Rechtsprechung
Strafverfahren
In erster Instanz obliegen Rechtssprechung und deren Durchsetzung Richtern und deren Bütteln. Ihre Anzahl richtet sich nach ihrem Verantwortungsbereich. In einer Baronie sind weniger Richter tätig, als in einem Fürstentum. Sie tragen Verantwortung für den gesamten Herrschaftsbereich, so sprechen sie auch Recht für umliegenden Dörfer, die in der Verwaltung von Baronie oder Fürstentum liegen. Der Richter eines Fürstentums hat größere Entscheidungsgewalt als ein Richter, der für eine Baronie Recht spricht. Je nach Schwere der Straftat bedarf es der Zustimmung des jeweiligen Regenten, ehe ein Urteil vollstreckt werden kann. Dies betrifft Delikte, die Leib und Leben eines anderen antasten. In letzter Instanz steht der Cyning, dieser Entscheidung haben sich sowohl seine Vasallen als auch deren Richter zu beugen.

Die Strafe richtet sich nach der Art des Vergehens. Taten, die das Eigentum eines anderen beschädigen oder gar seinen Ruf, werden mit Entschädigungen in finanzieller oder materieller Form vergolten. Kann diese Entschädigung nicht geleistet werden, tritt der Herrscher ein und übernimmt die entstandenen Kosten. Im Gegenzug muss ein Delinquent den Wert in einem Arbeitslager ausgleichen. Tastet eine Straftat Leib oder Leben einer anderen Person an oder wird ein Mord begangen, fällt die Strafe im Arbeitslager deutlich länger und schwerer aus und es kann auch die Todesstrafe verhängt werden. Hier spielen jedoch äußere Umstände eine entscheidende Rolle und das Motiv des Täters muss beleuchtet werden. Eine Entscheidung wird individuell getroffen, das vorläufige Urteil dem Herrscher vorgelegt, der es bestätigt oder ablehnt. Die Todesstrafe kann nur von dem Herrscher einer Baronie, eines Fürstentums oder selbstverständlich dem König selbst verhängt werden.

In Elothian gibt es keine Kerkerstrafen. Gefängnisse dienen lediglich der vorübergehenden Unterbringung von Straftätern, die auf ihr Urteil warten. Sobald Recht gesprochen ist, treten sie ihre Strafe, ganz gleich in welcher Form, an.

Frauenrechte
Die Rechte der Frauen sind sehr beschnitten. Je geringer der Stand, desto weniger Rechte besitzen sie. Grundsätzlich ist die Frau vom Mann abhängig. Vor der Ehe hat sie ihrem Vater oder ältesten Bruder Rechenschaft abzulegen, der auch sämtliche Entscheidungen von Belang für sie trifft. Er sucht auch den Ehemann für das Mädchen aus, seinem Willen hat sie sich zu beugen. Nach der Heirat tritt die Frau in den Haushalt ihres Mannes über, der fortan für sie und über ihr Handeln entscheidet.

Abgesehen von wenigen Ausnahmen, ist es Frauen nicht gestattet, einer Arbeit außerhalb des eigenen Haushaltes nachzugehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht im familiären Betrieb arbeitet. Dies wird jedoch nicht als Arbeit deklariert, sondern als Unterstützung der Familie. Sie wird hierfür auch nicht entlohnt.
In den unteren Schichten müssen Frauen, neben ihrer alltäglichen Arbeit, oft zusätzlich Geld zur Versorgung der Familie beisteuern. Sie gehen hierbei geringen Arbeiten nach, die zumeist eher schlecht entlohnt werden.

Sonderfälle der Rechtssprechung sind sexuelle Übergriffe gegenüber einer Frau. Zwar wird einem Mann grundsätzlich erst einmal mehr Glauben geschenkt, hat die Frau jedoch Zeugen oder kann den Übergriff glaubhaft belegen, wird der Fall untersucht und der Mann seiner Strafe zugeführt. Je nach Richter, können die Strafen von Geldleistungen bis zu körperlicher Sanktion ausfallen. Eine Entschädigung muss auf jeden Fall gezahlt werden.
In einem solchen Fall wird der Frau angeraten, einen Medicus oder eine Hebamme aufzusuchen, die den Vorfall bezeugen kann.

Ehe- & Scheidungsrecht
Der Mann bestimmt über das Handeln der Frau, da man sie nicht in der Lage sieht, eigenständige Entscheidungen bezüglich ihres Lebens zu treffen.
Das Wort eines Mannes gilt stets mehr, als das einer Frau. Bezichtigt er seine Frau des Ehebruches, so steht sein Wort über dem der Frau. Es steht dem Mann frei, sich in diesem Fall scheiden zu lassen, oder eine gerichtliche Bestrafung zu verlangen, um die ihm zugefügte Schande zu vergelten. Dann wird die Ehe nicht geschieden. Tritt der Fall der Scheidung ein, wird die Frau verstoßen und muss auf die Gnade ihrer Geburtsfamilie hoffen, oder in eines der Armenhäuser eintreten. Eine Frau hat keinerlei Rechtsanspruch, sollte ihre Mann sie betrügen. Allerdings ist auch dies ein gesellschaftliches Stigma. Ausgenommen hiervon ist der Besuch eines Bordelles, da die Frauen dort nicht als ehrbar angesehen werden und damit auch keine schändliche Handlung vorliegt.

Auch Kinderlosigkeit in der Ehe kann ein Scheidungsgrund sein. Fordert der Mann dieses, kann die Frau in ihre Geburtsfamilie zurückkehren oder in ein Kloster eintreten. Die Heilige Mutter wird sich ihrer annehmen. Kinderlosigkeit wird nicht als Schuld der Frau angesehen, sondern als Wille der Mutter, sodass die Frau keinen sozialen Abstieg zu fürchten hat. Allerdings kann sie kein weiteres Mal heiraten, sondern muss ledig bleiben.

Erbrecht
Es ist ausschließlich Männern möglich, zu erben. Verstirbt ein Familienoberhaupt, erbt der Erstgeborene Vermögen, Besitz und Ehren. In seltenen Fällen wird nachgeborenen Söhnen ein kleiner Teil des Geldes zugesprochen. Dies ist allerdings abhängig von sozialem Stand und Vermögen des Verstorbenen.

Frauen ist es generell nicht möglich zu erben. Verstirbt ein Familienoberhaupt und die Nachkommen sind noch im Kindesalter, tritt der nächste männliche Verwandte der väterlichen Blutlinie als Vormund ein. Diese Vormundschaft endet mit Erreichen der Volljährigkeit.
Gibt es keine direkten männlichen Erben, fällt das Vermögen an den nächsten männlichen Verwandten der väterlichen Blutlinie. Sofern die Ehefrau Töchter geboren hat, tritt sie in den Haushalt des erbenden Verwandten ein, der fortan die Fürsorge zu übernehmen hat. Damit soll sichergestellt sein, dass die Töchter versorgt sind. Blieb die Ehe kinderlos, kehrt die Frau in ihre Geburtsfamilie zurück. Alternativ hat sie die Möglichkeit, in ein Glaubenshaus der Heiligen Mutter einzutreten, sofern sie für eine weitere Ehe zu alt ist.